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Grundsätzliches zur Förderung

Wir fördern

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen, Kommunen)
  • Projekte in ganz Niedersachsen. Länderübergreifende Projekte mit niedersächsischer Beteiligung können gefördert werden. Bei allen Projekten (ausgenommen Emsfonds) muss der Projektträger seinen Sitz in Niedersachsen haben.
  • klar abgegrenzte Vorhaben, deren Laufzeit in der Regel 36 Monate nicht überschreitet

Der Projektbegriff umfasst:

  • die planerische Vorbereitung des Projektes,
  • die eigentliche Durchführung und Realisierung des Projektes,
  • die vorbereitende und begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
  • die begleitende und nachfolgende Erfolgskontrolle sowie
  • die Dokumentation der Ergebnisse. Der Projektbegriff bezieht sich auch auf Veranstaltungen und Seminare.

Förderungen der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung  können zur Kofinanzierung bei EU-Projekten eingesetzt werden.

Antragssumme

bis 10.000 €

über 10.000 € - 30.000 €

über 30.000 €

Zuständiges Gremium

Geschäftsführung

Vorstand

Umweltrat und Kuratorium

Fristen

keine

tagt alle 4 – 6 Wochen

tagt vierteljährlich

Formelle Förderausschlusskriterien:

  • Anträge von Privatpersonen
  • Laufende Projekte
  • Maßnahmen, für die grundsätzlich eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht
  • institutionelle Förderungen
  • Förderung der Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich damit zusammenhängender Gutachten
  • Kosten, die zur Bedienung eines Kredits entstehen (Finanzierungskosten)