Grundsätzliches zur Förderung
Wir fördern
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juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen, Kommunen)
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Projekte in ganz Niedersachsen. Länderübergreifende Projekte mit niedersächsischer Beteiligung können gefördert werden. Bei allen Projekten (ausgenommen Emsfonds) muss der Projektträger seinen Sitz in Niedersachsen haben.
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klar abgegrenzte Vorhaben, deren Laufzeit in der Regel 36 Monate nicht überschreitet
Der Projektbegriff umfasst:
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die planerische Vorbereitung des Projektes,
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die eigentliche Durchführung und Realisierung des Projektes,
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die vorbereitende und begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
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die begleitende und nachfolgende Erfolgskontrolle sowie
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die Dokumentation der Ergebnisse. Der Projektbegriff bezieht sich auch auf Veranstaltungen und Seminare.
Förderungen der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung können zur Kofinanzierung bei EU-Projekten eingesetzt werden.
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Antragssumme
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bis 10.000 €
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über 10.000 € - 30.000 €
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über 30.000 €
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Zuständiges Gremium
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Geschäftsführung
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Vorstand
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Umweltrat und Kuratorium
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Fristen
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keine
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tagt alle 4 – 6 Wochen
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tagt vierteljährlich
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Formelle Förderausschlusskriterien:
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Anträge von Privatpersonen
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Laufende Projekte
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Maßnahmen, für die grundsätzlich eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht
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institutionelle Förderungen
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Förderung der Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich damit zusammenhängender Gutachten
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Kosten, die zur Bedienung eines Kredits entstehen (Finanzierungskosten)