Mit Ihrer Zustiftung leisten Sie einen dauerhaften Beitrag zum Naturschutz in Niedersachsen. Die Zustiftung trägt zum weiteren Aufbau des unantastbaren Grundvermögens der Stiftung bei, es ist sicher und Ertrag bringend angelegt. Nur die Zinsen des Grundkapitals dürfen für die satzungsgemäße Stiftungsarbeit verwendet werden. So trägt Ihre Unterstützung beständig zum Erhalt der Umwelt in Niedersachsen bei.
Bei einem Namensfonds mit Ihrem Namen wählen Sie, in welche Region die Kapitalerträge fließen sollen. Sie können auch bestimmte Förderzwecke festlegen. Wir sagen Ihnen dann, wohin Ihr Geld geflossen ist und was damit erreicht werden konnte.
Eine Zustiftung ist ab 1.000,- Euro möglich. Wir haben uns für einen möglichst niedrigen Mindestbetrag entschieden, denn jeder soll die Möglichkeit haben, eine bleibende Unterstützung zu leisten.
Benutzen Sie für Ihre Zustiftung das unter Spenden angegebene Spendenkonto oder Überweisungsformular. Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Zustiftung zum Stiftungskapital“ an.
Steuerliche Vorteile: Eine Zustiftung bietet dem Stifter große steuerliche Vorteile. Der Sonderausgabenabzugsbetrag wurde auf 1 Mio. € erhöht. Das bedeutet für Sie, die Höhe Ihrer Zustiftung kann zusätzlich zum normalen Spendenabzug verteilt auf 10 Jahre als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend gemacht werden.