Liebe Antragstellerinnen und Antragsteller,

zum 01. Juli 2024 werden die Fördergrenzen der Nds. Bingo-Umweltstiftung angepasst. Aufgrund der gestiegenen Kosten sowie der überaus positiven Entwicklung unserer Stiftung werden nach nunmehr 15 Jahren die Fördergrenzen für die Antragseinreichung und Entscheidung ebendieser wie folgt geändert:

Das Kuratorium entscheidet unter Mitwirkung des Umweltrates über die Verwendung von Fördermitteln von mehr als 50.000 Euro, in besonders gelagerten Einzelfällen oder wenn das Kuratorium sich dies im Einzelfall vorbehält.
In den übrigen Fällen entscheidet die Geschäftsführung bis zu einem beantragten Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro sowie der Vorstand über einen beantragten Zuschuss von über 15.000 Euro bis 50.000 Euro. Die Fördergrenzen gelten nicht für den Emsfonds.

Zudem werden die Fördergrenzen für den Förderbereich Denkmalpflege wie folgt angepasst:

Projekte können mit bis zu 30.000 Euro gefördert werden. Bei Objekten mit bundesweiter Bedeutung kann sich die Förderhöchstgrenze auf 60.000 Euro erhöhen.

Dies gilt für alle Anträge, die ab dem 01.07.2024 eingereicht werden.

Bitte beachten Sie weiterhin die Termine und Antragsfristen sowie die Förderrichtlinie inkl. Anlagen und die weiteren Hinweise zur Antragseinreichung.