Förderbereich Denkmalpflege
Die Stiftung unterstützt den Erhalt des kulturellen Erbes und die damit verbundene Identität und Landschaftsprägung im Rahmen des Förderbereichs Denkmalpflege (s. Anlage zur Förderrichtlinie). Neben Baudenkmalen sind auch alle anderen nach aktuellem Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz benannten Denkmale Gegenstand der Förderung. Wesentliche Fördervoraussetzungen sind das öffentliche Interesse an der Erhaltung sowie der öffentliche Zugang zum Denkmal. Auch ist ein nicht ausschließlich eigennütziger Gebrauch des Denkmals eine Fördervoraussetzung. Die Förderobergrenze von in der Regel 30.000 € je Objekt kann bei Objekten mit einer bundesweiten Bedeutung auf bis zu 60.000 € angehoben werden (ein entsprechender Nachweis seitens des Landesamtes für Denkmalpflege muss eingereicht werden). Besonders positiv bewertet werden Projekte, die in Zusammenhang mit Natur und Umwelt stehen.