Förderbereich Emsfonds

Der Emsfonds der Niedersächsischen Umweltstiftung ist ein von der Stiftung verwaltetes Sondervermögen aus Mitteln des Landes Niedersachsen, das zweckgebunden zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation in der Ems-Dollart Region eingesetzt wird.

Die Mündung der Ems bietet als Mischungsbereich des Süßwassers und des Salzwassers verschiedenste ökologische Nischen für Flora und Fauna, da unter anderem tidebeeinflusste Süß- und Brackwassererlebnisräume eine große Relevanz für den Artenreichtum der Fischfauna haben. Nicht nur die Ausweisung als FFH-Gebiet, sondern auch als Vogelschutzgebiet zeigt die ökologische Bedeutung des Emsästuars, zu Beginn der 90er Jahre galt die Flussmündung sogar als die Fischreichste Deutschland.

Aufgrund der Beanspruchung der Ems als Fahrwasser in den letzten Jahren ist sie stark sanierungs- und renaturierungsbedürftig. Mit Hilfe des Emsfonds soll die Wiederansiedlung der ästuartypischen Lebensgemeinschaft verschiedensten Tierarten gefördert werden, darin inbegriffen sind auch an der Ems ausgestorbene Arten. Durch eine generelle Verbesserung der Gewässergüte kann die Ems ganzjährig von Fischen als Wander- und Laichgebiet genutzt werden. Derzeit verschlicken von Mai bis September aufgrund des Schwebstoffgehalts die Seitenbereiche.

Im Rahmen des Emsfonds können unter Beachtung der Anlage zur Förderrichtlinie Anträge gestellt werden. Das Projektgebiet muss in der Förderkulisse liegen (Karte) und folgende Kriterien erfüllen:

Die Projekte sollten der Umsetzung von Natura 2000 und der Konvention über die Erhaltung der biologischen Vielfalt wertgebenden Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume dienen (mit Schwerpunkt auf gemeldete Natura-2000-Gebiete).

Die Projekte sollten den niedersächsischen Teil der Ems betreffen und zwar bezogen auf den Fluss selbst, auf Neben- sowie stehende Gewässer, Vordeichflächen und das ursprüngliche Überschwemmungsgebiet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Antragssteller aus Niedersachsen kommen müssen.

Vorrang sollen konkrete Naturschutzprojekten haben, die unmittelbar und messbar zur Erhaltung und Entwicklung der wertgebenden Arten und Lebensräume beitragen.