Förderbereich Entwicklungszusammenarbeit

Die Stiftung unterstützt unter Einhaltung der Anlage zum Förderrichtlinie das Engagement von Kirchen, Kommunen und gemeinnützigen Organisationen, die den interkulturellen Austausch und das Globale Lernen fördern, die sich mit der Situation in Entwicklung befindlichen Ländern des Globalen Südens im Rahmen ihrer entwicklungspolitischen Bildungs-und Öffentlichkeitsarbeit auseinandersetzen oder auch direkt mit praktischen Projekten in diesen Ländern aktiv sind.

Förderfähig sind z. B. Maßnahmen zum Schutz des Klimas, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Steigerung der Ressourceneffizienz und der Einsatz erneuerbarer Energien.

Dazu zählen Beratungs- und Bildungsangebote, Forschungsvorhaben und Investitionen, die die Ernährungssicherheit verbessern und natürliche Ressourcen langfristig sichern helfen.

Die Stiftung fördert Bildungs-, Sozial- und Infrastruktureinrichtungen sowie Empowerment-Projekte, die sich an Frauen richten, um eine nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum zu unterstützen.
Förderfähig ist entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit an Schulen und außerschulischen Lernorten, die sensibilisiert, Engagement weckt und einen nachhaltigen Wissenstransfer bewirkt.

Weiterführende Informationen zur Entwicklungszusammenarbeit

Ergänzend zu den allgemeinen Hinweisen zur Projektgestaltung* hat die Stiftung Hinweise für Nordprojekte zusammengestellt, die sich an den Qualitätskriterien des Verbands Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V. (VENRO) orientieren, die Sie auf der VENRO-Webseite in ausführlicher Form nachlesen können.

Südprojekte: Bei Südprojekten ab 10.000,- Euro muss die Zusammenarbeit der Projektpartner durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt werden.
Wichtige Hinweise und die Kooperationsvereinbarung für Südprojekte gibt es in vier Sprachen.

Bei Bildungsprojekten unter 10.000,- Euro genügt i. d. R. die Einreichung einer kurzen Absichtserklärung des/der Projektpartner/s.

Weitere Informationen zu Nord-Projekten in der Entwicklungszusammenarbeit erhalten Sie in dieser Präsentation.

Bitte bedenken Sie, dass in diesem Förderbereich nur begrenzt Fördermittel zur Verfügung stehen. Daher sollte vor jeder Antragstellung zunächst eine Anfrage an die Stiftung gestellt werden, um die Förderchancen abzuklären. Grundsätzlich raten wir dazu, parallel auch Förderanträge an andere Institutionen zu stellen.

*Für die Antragstellung im Bereich Entwicklungszusammenarbeit stehen die wichtigsten Dokumente mehrsprachig zur Verfügung (s. hierzu „Wie stelle ich einen Antrag“).