Umwelt- und Naturschutz:

  • Der Erwerb von Grundflächen und entsprechende Pachtzahlungen. Ankauf ist für kleinere Flächen möglich, sofern ein zwingender fachlicher und ökonomischer Zusammenhang zu einem Projekt besteht.
  • Die Errichtung bzw. die Erweiterung von Solaranlagen.
  • Die Durchführung von Dauerpflegemaßnahmen sowie die Durchführung von Entwicklungspflegemaßnahmen auf Flächen oberhalb des Schutzstatus Landschaftsschutzgebiet.
  • Wegebau und Sitzgelegenheiten.
  • Kunstprojekte –und dabei auch solche mit Umweltbezug. Hierbei ist im Einzelfall zu differenzieren: Nicht gefördert werden Kunstprojekte mit Naturschutzausrichtung, bei denen der künstlerische Anteil den Schwerpunkt darstellt. Gefördert werden können Projekte, die schwerpunktmäßig Naturschutz-und Umweltbildungsbelange mit einer künstlerischen Ausrichtung haben.
  • Technische Sanierungen und Umgestaltungen, z. B. Sport-und Freizeitanlagen.
  • Neu-, Um-oder Erweiterungsbauten sowie Sanierungs-und Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden.
  • Projekte, bei denen der Tierschutz im Vordergrund steht sowie Tierheime und ähnliche Einrichtungen, wie z. B. Gnadenhöfe

Entwicklungszusammenarbeit:

  • Projekte, bei denen aktuell zu erwarten ist, dass bei Veröffentlichung der Ergebnisse gegen die im Projekt Beteiligten Repressalien drohen.
  • In Ländern bzw. Regionen, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung oder eine Teilreisewarnung vorliegt oder die von Gewalt, Konflikten und/ oder unsicheren Verhältnissen geprägt sind, ist vom Antragsteller darzustellen, wie bei so schwierigen Rahmenbedingungen eine erfolgreiche Projektdurchführung durch den Südpartner sichergestellt werden kann.

Denkmalpflege:

  • Kunstdenkmale, künstlerische sowie museale Objekte und Exponate, bewegliche Ausstattungsteile sowie jegliche Arten von Musikinstrumenten.
  • Bauunterhaltungsmaßnahmen.