Umwelt- und Naturschutz:
- Der Erwerb von Grundflächen und entsprechende Pachtzahlungen. Ankauf ist für kleinere Flächen möglich, sofern ein zwingender fachlicher und ökonomischer Zusammenhang zu einem Projekt besteht.
- Die Errichtung bzw. die Erweiterung von Solaranlagen.
- Die Durchführung von Dauerpflegemaßnahmen sowie die Durchführung von Entwicklungspflegemaßnahmen auf Flächen oberhalb des Schutzstatus Landschaftsschutzgebiet.
- Wegebau und Sitzgelegenheiten.
- Kunstprojekte –und dabei auch solche mit Umweltbezug. Hierbei ist im Einzelfall zu differenzieren: Nicht gefördert werden Kunstprojekte mit Naturschutzausrichtung, bei denen der künstlerische Anteil den Schwerpunkt darstellt. Gefördert werden können Projekte, die schwerpunktmäßig Naturschutz-und Umweltbildungsbelange mit einer künstlerischen Ausrichtung haben.
- Technische Sanierungen und Umgestaltungen, z. B. Sport-und Freizeitanlagen.
- Neu-, Um-oder Erweiterungsbauten sowie Sanierungs-und Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden.
- Projekte, bei denen der Tierschutz im Vordergrund steht sowie Tierheime und ähnliche Einrichtungen, wie z. B. Gnadenhöfe
Entwicklungszusammenarbeit:
- Projekte, bei denen aktuell zu erwarten ist, dass bei Veröffentlichung der Ergebnisse gegen die im Projekt Beteiligten Repressalien drohen.
- In Ländern bzw. Regionen, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung oder eine Teilreisewarnung vorliegt oder die von Gewalt, Konflikten und/ oder unsicheren Verhältnissen geprägt sind, ist vom Antragsteller darzustellen, wie bei so schwierigen Rahmenbedingungen eine erfolgreiche Projektdurchführung durch den Südpartner sichergestellt werden kann.
Denkmalpflege:
- Kunstdenkmale, künstlerische sowie museale Objekte und Exponate, bewegliche Ausstattungsteile sowie jegliche Arten von Musikinstrumenten.
- Bauunterhaltungsmaßnahmen.