Als Antragsteller kommen steuerbegünstigte Körperschaften (z.B. Stiftungen, gemeinnützige GmbHs oder Vereine) oder Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Universitäten und Gemeinden). in Frage. Anträge von Privatpersonen werden nicht genehmigt. Zudem muss der Antragsteller über die fachliche Qualifikation verfügen, die einen nachhaltigen Erfolg des Projektes und eine ordnungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel gewährleistet.