- Anträge von Privatpersonen
- Laufende Projekte
- Maßnahmen, zu deren Durchführung eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht, insbesondere gilt dies für Artenschutzprojekte in Natura-2000-Gebieten und für Kompensationsmaßnahmen
- institutionelle Förderungen (u.a. können Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer nicht im Rahmen der Projekte abgerechnet werden)
- Förderung der Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich damit zusammenhängender Gutachten
- Kosten, die zur Bedienung eines Kredits entstehen (Finanzierungskosten)
Projekte, die auch aus Förderprogrammen der EU, des Bundes oder des Landes Niedersachsen gefördert werden können, sind vorrangig dort zu beantragen.