• Anträge von Privatpersonen
  • Laufende Projekte
  • Maßnahmen, zu deren Durchführung eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht, insbesondere gilt dies für Artenschutzprojekte in Natura-2000-Gebieten und für Kompensationsmaßnahmen
  • institutionelle Förderungen (u.a. können Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer nicht im Rahmen der Projekte abgerechnet werden)
  • Förderung der Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich damit zusammenhängender Gutachten
  • Kosten, die zur Bedienung eines Kredits entstehen (Finanzierungskosten)

Projekte, die auch aus Förderprogrammen der EU, des Bundes oder des Landes Niedersachsen gefördert werden können, sind vorrangig dort zu beantragen.