Erhalten Sie eine Bewilligung für Ihr Vorhaben, erfolgt die Förderung in der Regel als zweckgebundener nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Mittel können Sie bis zu 90 % projektbegleitend abrufen, wenn sie innerhalb der nächsten drei Monate für das Vorhaben benötigt werden. Spätestens drei Monate nach Beendigung Ihres Projektes ist der Stiftung ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Erst dann ist in der Regel eine Auszahlung der letzten 10 % der bewilligten Fördergelder möglich. Eine nachträgliche anteilige Kürzung der bewilligten Mittel kann erfolgen, wenn sich die baren Kostenanteile des Projektes verringert haben.