FAQ

FAQ2020-07-08T20:01:38+02:00

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wer kann einen Antrag bei der Stiftung stellen?2024-09-06T12:14:06+02:00

Als Antragsteller kommen steuerbegünstigte Körperschaften (z.B. Stiftungen, gemeinnützige GmbHs oder Vereine) oder Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Universitäten und Gemeinden). in Frage. Anträge von Privatpersonen werden nicht genehmigt. Zudem muss der Antragsteller über die fachliche Qualifikation verfügen, die einen nachhaltigen Erfolg des Projektes und eine ordnungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel gewährleistet.

Welche formellen Ausschlusskriterien gibt es?2020-06-13T11:48:03+02:00
  • Anträge von Privatpersonen
  • Laufende Projekte
  • Maßnahmen, zu deren Durchführung eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht, insbesondere gilt dies für Artenschutzprojekte in Natura-2000-Gebieten und für Kompensationsmaßnahmen
  • institutionelle Förderungen (u.a. können Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer nicht im Rahmen der Projekte abgerechnet werden)
  • Förderung der Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich damit zusammenhängender Gutachten
  • Kosten, die zur Bedienung eines Kredits entstehen (Finanzierungskosten)

Projekte, die auch aus Förderprogrammen der EU, des Bundes oder des Landes Niedersachsen gefördert werden können, sind vorrangig dort zu beantragen.

Welche Art von Projekten fördert die Stiftung?2024-01-15T10:14:38+01:00

Die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung fördert Maßnahmen, die ihren Stiftungszwecken entsprechen. Sie fördert Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie Projekte zugunsten der Entwicklungszusammenarbeit und des Denkmalschutzes. Die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung möchte insbesondere kleine Projekte mit ehrenamtlichem Engagement fördern. Im Rahmen des Emsfonds werden Vorhaben zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation in der Ems-Dollart-Region bezuschusst. Bei den Projekten muss es sich um klar abgegrenzte Vorhaben handeln, deren Laufzeit in der Regel 36 Monate nicht überschreitet.

Weitere Informationen finden Sie unter den jeweiligen Förderbereichen sowie in der Satzung, der Förderrichtlinie und den entsprechenden Anlagen zur Förderrichtlinie und unseren Beispielprojekten.

Welche Maßnahmen können grundsätzlich nicht gefördert werden?2020-06-13T11:56:34+02:00

Umwelt- und Naturschutz:

  • Der Erwerb von Grundflächen und entsprechende Pachtzahlungen. Ankauf ist für kleinere Flächen möglich, sofern ein zwingender fachlicher und ökonomischer Zusammenhang zu einem Projekt besteht.
  • Die Errichtung bzw. die Erweiterung von Solaranlagen.
  • Die Durchführung von Dauerpflegemaßnahmen sowie die Durchführung von Entwicklungspflegemaßnahmen auf Flächen oberhalb des Schutzstatus Landschaftsschutzgebiet.
  • Wegebau und Sitzgelegenheiten.
  • Kunstprojekte –und dabei auch solche mit Umweltbezug. Hierbei ist im Einzelfall zu differenzieren: Nicht gefördert werden Kunstprojekte mit Naturschutzausrichtung, bei denen der künstlerische Anteil den Schwerpunkt darstellt. Gefördert werden können Projekte, die schwerpunktmäßig Naturschutz-und Umweltbildungsbelange mit einer künstlerischen Ausrichtung haben.
  • Technische Sanierungen und Umgestaltungen, z. B. Sport-und Freizeitanlagen.
  • Neu-, Um-oder Erweiterungsbauten sowie Sanierungs-und Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden.
  • Projekte, bei denen der Tierschutz im Vordergrund steht sowie Tierheime und ähnliche Einrichtungen, wie z. B. Gnadenhöfe

Entwicklungszusammenarbeit:

  • Projekte, bei denen aktuell zu erwarten ist, dass bei Veröffentlichung der Ergebnisse gegen die im Projekt Beteiligten Repressalien drohen.
  • In Ländern bzw. Regionen, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung oder eine Teilreisewarnung vorliegt oder die von Gewalt, Konflikten und/ oder unsicheren Verhältnissen geprägt sind, ist vom Antragsteller darzustellen, wie bei so schwierigen Rahmenbedingungen eine erfolgreiche Projektdurchführung durch den Südpartner sichergestellt werden kann.

Denkmalpflege:

  • Kunstdenkmale, künstlerische sowie museale Objekte und Exponate, bewegliche Ausstattungsteile sowie jegliche Arten von Musikinstrumenten.
  • Bauunterhaltungsmaßnahmen.
Fördert die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung nur Projekte in Niedersachsen?2024-01-15T10:20:17+01:00

Als Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung fördert die Stiftung grundsätzlich nur Projekte, die in Niedersachsen umgesetzt werden. Für Projekte in Entwicklungsländern gilt, dass der Projektträger seinen Sitz in Niedersachsen haben muss, das Projekt selber kann aber vor Ort z. B. in Tansania stattfinden. Länderübergreifende Projekte mit niedersächsischer Beteiligung können gefördert werden. Bei allen Projekten (ausgenommen Emsfonds, Karte Förderkulisse Emsfonds) muss der Antragsteller seinen steuerrechtlichen Sitz in Niedersachsen haben.

Muss ich bei der Antragstellung bestimmte Antragsfristen beachten?2024-09-06T12:24:31+02:00

Bei der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung gibt es keine festgelegten Antragsfristen. Bei Anträgen mit einer Fördersumme über 15.000 Euro sind jedoch die Sitzungstermine vom Vorstand bzw. Umweltrat und Kuratorium zu beachten. Diese finden Sie unter Termine und Antragsfristen.

Wie viel Eigenanteil muss der Projektträger einbringen?2020-06-13T12:00:50+02:00

Die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung fordert grundsätzlich eine Eigenbeteiligung von mindestens 15 %. Der Eigenanteil kann aber auch als unbare Eigenleistung erbracht werden. Bei Projekten bis 3.000 € wird kein Eigenanteil vorausgesetzt.

Auf welche Qualitätskriterien wird bei den Anträgen besonderer Wert gelegt?2020-06-13T12:02:31+02:00
  • Praxisnähe
  • besondere Förderung des ehrenamtlichen Engagements
  • nachhaltige Wirksamkeit (schließt eine eigenwirtschaftliche Fortführung nach Ende der Förderung ein)
  • Breitenwirkung
  • Vorbildcharakter
  • Übertragbarkeit
  • Multiplikation
  • Transparenz der Mittelverwendung
  • Kompetenz der Projektbearbeiter
  • Schlüssigkeit der Projektplanung
  • Berücksichtigung einer Projektbegleitung und einer Evaluation
Wie sieht die Förderung durch die Stiftung aus?2020-06-13T12:04:00+02:00

Erhalten Sie eine Bewilligung für Ihr Vorhaben, erfolgt die Förderung in der Regel als zweckgebundener nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Mittel können Sie bis zu 90 % projektbegleitend abrufen, wenn sie innerhalb der nächsten drei Monate für das Vorhaben benötigt werden. Spätestens drei Monate nach Beendigung Ihres Projektes ist der Stiftung ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Erst dann ist in der Regel eine Auszahlung der letzten 10 % der bewilligten Fördergelder möglich. Eine nachträgliche anteilige Kürzung der bewilligten Mittel kann erfolgen, wenn sich die baren Kostenanteile des Projektes verringert haben.

Wie viele Projekte werden jährlich durch die Stiftung gefördert?2024-01-15T11:04:03+01:00

Seit 2019 liegt die Anzahl der jährlich geförderten Projekte bei über 600, die seit den letzten Jahren kontinuierlich ansteigt. So wurden im Rekord-Jahr 2023 mehr als 1.500 Projekte bewilligt. Der Stiftung werden pro Jahr über 1.000 Anträge und Anfragen vorgelegt. Für die Bearbeitung der Anträge und Anfragen stehen sieben Projektreferenten zur Verfügung. Die Projektreferenten begutachten Anfragen und Anträge, bemühen sich gemeinsam mit Ihnen einen entscheidungsreifen Antrag dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorzulegen, stehen Ihnen auch während der Umsetzung des Projektes für Rückfragen und Änderungen zur Verfügung und prüfen die Verwendungsnachweise. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitungszeit im Einzelfall länger als angekündigt dauern kann.

Ich möchte ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) absolvieren. Wo muss ich mich bewerben?2022-01-07T14:54:30+01:00

Die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA) als Träger für das FÖJ ist auch für die Bewerbungen für das FÖJ zuständig. Entsprechende Unterlagen können bei der NNA abgefordert werden oder von ihrer Website heruntergeladen werden. Auch wir, die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung, bieten jedes Jahr eine FÖJ-Stelle an.