Gremien der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung
Der vom Kuratorium gewählte Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich und beruft und überwacht die Geschäftsführung. Er ist Vorstand im Sinne der §§ 26 und 86 des BGB. Er entscheidet über die Verwendung von Fördermitteln von über 15.000 Euro bis 50.000 Euro und tagt alle sechs bis acht Wochen.
Zum Vorstand gehören:
- Thordies Hanisch, MdL, Vorstandsvorsitzende
- Ulf Thiele, MdL
- Hans-Jürgen Klein, ehemaliger MdL
- Dieter Pasternack, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Niedersachsen, stellv. Vorstandsvorsitzender
(Foto: Simona Bednarek)
von links nach rechts: Ulf Thiele, Dieter Pasternack (stellv. Vorsitzender), Thordies Hanisch (Vorstandsvorsitzende), Hans-Jürgen Klein
Das Kuratorium beschließt über Grundsatzangelegenheiten der Stiftung. Dazu gehören z. B. Änderungen der Satzung, das Verabschieden des Haushaltsplanes und der Erlass von Förderrichtlinien. Außerdem entscheidet es unter Mitwirkung des Umweltrates über die Vergabe von Fördermitteln von mehr als 50.000 Euro.
Das Kuratorium besteht aus sieben Personen. Vier Mitglieder werden von der Niedersächsischen Landesregierung benannt. Drei Mitglieder bestimmt der Umweltrat aus seiner Mitte.
Für das Kuratorium hat das Land folgende Mitglieder benannt:
- Nds. Umweltminister Christian Meyer, Bündnis 90 / Die Grünen (Vorsitzender des Kuratoriums)
- Sigrid Rakow, ehem. MdL, SPD
- Heiner Schönecke, ehem. MdL, CDU
- Imke Byl, ehem. MdL, Bündnis 90 / Die Grünen
Aus der Mitte des Umweltrates wurden folgende Personen gewählt:
- Katrin Beckedorf, Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen (Stell. Vorsitzende des Kuratoriums)
- Thomas Krueger, Niedersächsischer Heimatbund
- Andreas Meister, FDP
(Foto: Simona Bednarek)
v.l.n.r: Thomas Krueger, Katrin Beckedorf, Christian Meyer, Brigitte Somfleth (ehem. Kuratoriumsmitglied), Heiner Schönecke, Imky Byl
Er berät den Vorstand sowie das Kuratorium und gibt Empfehlungen zur Förderung von Projekten mit einer Fördersumme über 50.000 Euro. Der Umweltrat besteht aus höchstens 17 Mitgliedern. Dem Umweltrat gehören anerkannte Naturschutzverbände in Niedersachsen, Ministerien, die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung Hannover (DSW), der Norddeutsche Rundfunk (NDR) und die im Niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen an.
- Dieter Pasternack, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Niedersachsen (Vorsitzender)
- Susanne Gerstner, BUND Niedersachsen (Stellv. Vorsitzende)
- Stephan Johanshon, Landesjägerschaft Niedersachsen
- Katrin Beckedorf, Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen
- Renate Bähr, Deutsche Stiftung Weltbevölkerung
- Dr. Holger Buschmann, NABU Niedersachsen
- Dr. Jochen Walter, Nds. Kultusministerium
- Andrea Benkendorff-Welzel, Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
- Dr. Jobst von Wintzingerode, Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
- Axel Miesner, MdL, CDU-Landtagsfraktion
- Marie Kollenrott, MdL, Grüne-Landtagsfraktion
- Marcel Queckemeyer, MdL, AfD-Landtagsfraktion
- Christoph Willeke, MdL, SPD-Landtagsfraktion
- Dr. Wolfang Rüther, Niedersächsischer Heimatbund
- Heinz Gräßner, Landesfischereiverband Weser-Ems
- Manuela Schneider, Niedersächsischer Landfrauenverband Hannover
- Thorsten Hapke, Norddeutscher Rundfunk
Emsfonds
Das Landeskabinett hat am 20.11.2007 die Einrichtung des Emsfonds mit insgesamt neun Millionen Euro zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation an der Ems beschlossen. Der Emsfonds beruht auf der Emsvereinbarung vom 04. Juli 1994 und einem Vergleich vom 05. Dezember 2006 zwischen dem Land Niedersachsen und Umweltverbänden. Der Vergleich beendete das langjährige Verfahren um die Rechtmäßigkeit des Ems-Sperrwerkes in Gandersum sowie zum Ausbau (Vertiefung) der Ems als Bundeswasserstraße.
Nach der Neufassung der Satzung der Niedersächsischen Umweltstiftung verwaltet die Stiftung den Fonds als zweckgebundenes Sondervermögen. Das bedeutet, dass der Fonds ausschließlich zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation in der Ems-Dollart Region verwendet werden soll. Fünf der insgesamt neun Millionen Euro sind eine Zustiftung aus der Emsvereinbarung. Hier dürfen nur die Erträge für die Projektförderung ausgegeben werden. Den ersten Betrag von 500.000 Euro zahlte das Land Niedersachsen 2007 in das Sondervermögen ein. Die restlichen vier Millionen Euro aus dem Vergleich, die ab 2008 in Jahresraten von jeweils 400.000 Euro fließen, sind in ihrer Verwendung frei. Sie können direkt für Projekte verwendet oder zur Kapitalbildung genutzt werden.
Die in der Förderrichtlinie genannten Fördergrenzen gelten nicht für den Emsfonds, über dessen Mittel der Emsrat entscheidet.
Emsrat
Bei Projekten des Emsfonds wird die Entscheidung über Förderanträge vom Emsrat wahrgenommen. Der Emsrat besteht aus sechs Mitgliedern: Drei werden vom Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), vom Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und vom WWF – Zentrum für Meeresschutz vorgeschlagen und drei weitere Mitglieder werden vom Land Niedersachsen benannt. Der Emsrat entscheidet über die Vergabe der Mittel aus dem Emsfonds.
Dem Emsrat gehören folgende Mitglieder an:
für das Land Niedersachsen
- Anne Rickmeyer, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
- NN, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
- Matthias Groote, Landkreis Leer
für die Umweltverbände
- Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, BUND Niedersachsen
- Dr. Holger Buschmann, NABU Niedersachsen
- Alfred Schumm, WWF– Zentrum für Meeresschutz