Ziel des Förderschwerpunktes „Grüne Inseln im Siedlungsraum“ ist es Projekte zu fördern, durch die in dicht besiedelten Gebieten besondere Maßnahmen für den Naturschutz realisiert werden. Diese Projekte können z. B. Vorhaben sein, bei denen Maßnahmen zur Erhöhung der Artenvielfalt, zur Anpflanzung von natürlichen Staubfiltern und zur Vermittlung besonderer Sachverhalte über die Natur sowie Ökologie im Vordergrund stehen. Die Projekte sollen Lebensräume aufwerten und Rückzugsräume in dicht bebauten Gebieten schaffen.

Bitte beachten Sie hierbei auch die Hinweise zur Neuanlage/ Aufwertung von Biotopen/ Pflanzungen.

  • Bei der Pflanzung ist unbedingt darauf zu achten, dass nur heimische Arten verwendet werden.
  • Folgende Empfehlungslisten können bei der Auswahl genutzt werden: ein- und zweijährige Pflanzen, mehrjährige Pflanzen, Gehölze.
  • Bitte beachten Sie die Förderhöchstgrenzen für Pflanzen: 5,- Euro / Staude, 10,- Euro / Sträucher, 40,- Euro / Obstbaum, 50,- Euro / Baum.
  • Die Stiftung erwartet, dass der Erhalt und die Pflege des neuen oder aufgewerteten Biotopes für mind. 20 Jahre sichergestellt wird.
  • Die Stiftung fördert nur regional zertifiziertes Saatgut (Siegel vom Verband Deutscher Wildsamen und Wildpflanzenproduzenten e. V. und das Siegel RegioZert) entsprechend der Saatgutregion mit einer Aussaatdichte von 2 g / m². Alternativ kann ein Aufbringen von Mahdgut mit den gewünschten Arten (Mahdgutübertragung) geschehen.
  • Die Stiftung erwartet, dass der Erhalt und die Pflege der Blühfläche für mind. 5 Jahre sichergestellt wird.
  • Gartengeräte zur Pflege der Fläche können mit max. 500,- Euro gefördert werden.
  • Die Vorbereitung der Fläche durch externe Dienstleister kann bei Bedarf gefördert werden.