Nach einer Bewilligung
Sie haben Ihr Bewilligungsschreiben erhalten – Wie geht es nun weiter?
- Schicken Sie die Erklärung zur zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel (postalisch, mit Originalunterschrift) innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bewilligungsschreibens an uns zurück.
- Lesen Sie Ihr Bewilligungsschreiben sorgfältig durch und beachten Sie die Auflagen.
- Sollten sich Änderungen/ Schwierigkeiten in Ihrem Projekt ergeben, kommunizieren Sie diese sofort an Ihre Sachbearbeiterin/ Ihren Sachbearbeiter. Gemeinsam finden wir eine Lösung!
- Wenn Sie feststellen, dass Sie Ihr Projekt nicht in der geplanten Laufzeit umsetzen können, kontaktieren Sie Ihre Sachbearbeiterin/ Ihren Sachbearbeiter schriftlich per E-Mail. Bitte geben Sie ein neues Projektende an und teilen Sie uns mit, aus welchen Gründen eine Projektlaufzeitverlängerung nötig ist. Eine Laufzeitverlängerung mit gleichzeitiger Veränderung des Kosten- und Finanzierungsplans bedarf vor Ende der Projektlaufzeit zwingend der Einwilligung der Stiftung.
- Informieren Sie die Stiftung über Termine, die in Ihrem Projekt stattfinden und über die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit berichtet werden kann.
Mittelauszahlungen
Sie möchten eine erste Mittelauszahlung für Ihr Projekt erhalten? Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen und Informationen:
- Für die erste Mittelauszahlung muss die Erklärung zur zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel vorliegen (s. Hinweis oben).
- Ggf. sind weitere Unterlagen einzureichen (wie z. B. die Satzung und der Freistellungsbescheid Ihres Vereins, Absichtserklärungen, weitere Nachweise). Beachten Sie die Auflagen in Ihrem Bewilligungsschreiben.
- Teilen Sie uns schriftlich per E-Mail den gewünschten Auszahlungsbetrag und das gewünschte Auszahlungsdatum mit. Bitte beachten Sie, dass während der Projektlaufzeit max. 90 % der Fördermittel ausgezahlt werden können. Die restlichen 10 % werden Ihnen erst nach positiver Prüfung Ihres Verwendungsnachweises ausgezahlt. Sollten Sie eine Auszahlungssumme von mehr als 10.000,- Euro wünschen, beachten Sie bitte die Hinweise in Ihrem Bewilligungsschreiben.
- Sollten Sie bei Ihrer Antragstellung noch keine Kontoverbindung angegeben haben oder die Auszahlung auf ein abweichendes Konto überwiesen werden, teilen Sie uns dies bitte mit. Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel nur auf ein Konto der antragstellenden Institution ausgezahlt werden können, nicht auf Privatkonten!
- Die Mittelauszahlungen für Projekte finden i. d. R. einmal in der Woche statt.
- Nach Erhalt der Mittelauszahlung, sollten die Gelder innerhalb von zwei Monaten verausgabt werden.
- Je nach Bedarf können mehrere Auszahlungen innerhalb der Projektlaufzeit stattfinden oder die Ausgaben vorfinanziert und die benötigten Fördermittel mit Abschluss des Projektes ausgezahlt werden.
Hilfestellung für die Pressemitteilung
Damit Ihr Projekt von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, bietet es sich an eine Pressemitteilung zu Ihrem Projekt zu verfassen. Für die Erstellung einer Pressemitteilung finden Sie anbei eine Hilfestellung, an der Sie sich orientieren können. Das Logo der Stiftung finden Sie hier.
Hinweise zum Projektabschluss (Verwendungsnachweis)
Sie haben Ihr Projekt umgesetzt – Was ist jetzt zu tun?
Der Verwendungsnachweis ist fristgerecht (spätestens drei Monate nach Ende der Projektlaufzeit) einzureichen.
- Für den Abschluss Ihres Projektes bei der Nds. Bingo-Umweltstiftung beachten Sie bitte die Hinweise in Ihrem Bewilligungsschreiben.
- Grundsätzlich ist ein Sachbericht inkl. Fotodokumentation einzureichen, der je nach Fördersumme und Umfang des Projektes individuell gestaltet werden sollte. Für den Sachbericht steht Ihnen jeweils ein Leitfaden für Projekte bis zu 10.000,- Euro und über 10.000,- Euro zur Verfügung, an dem Sie sich orientieren können.
- Zudem ist ein Vergleich der geplanten und tatsächlichen Kosten einzureichen. Eine Muster-Tabelle (Soll-Ist-Vergleich) steht Ihnen als XLSX-Datei und PDF-Datei zur Verfügung.
- Reichen Sie weiterhin min. 3-5 aussagekräftige digitale Fotos (im JPEG-Format; min. 2 MB) ein.
- Bitte beachten Sie außerdem, dass grundsätzlich nur Rechnungen akzeptiert werden können, die innerhalb des Bewilligungszeitraumes liegen und auf den Projektträger (= antragstellende Institution) ausgestellt sind.