Unter dem Förderschwerpunkt „Praktischer Naturschutz an Bildungseinrichtungen“ werden Vorhaben gefördert, die zu einer konkreten, messbaren Verbesserung des ökologischen Zustandes von Außenanlagen an Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und Hochschulen unter Beteiligung von ehrenamtlichen Helfern beitragen. Darüber hinaus ist eine ökologische Schulung der Kinder und Jugendlichen einzuplanen.
Förderfähig ist die Anlage von Biotopen auf bislang ökologisch weitgehend wertlosem Gelände, also auf betonierten oder anderweitig versiegelten Flächen, auf Rasenflächen und in überwiegend durch Bepflanzung mit nichtheimischen Arten geprägten Bereichen. Die geförderten Biotope können beispielsweise naturnahe Gewässer, Streuobstwiesen oder die Pflanzung von Beerensträuchern und Obstbäumen, Hecken, Trockenmauern (ohne Verwendung von Mörtel), Kräuterbeeten oder Wildblumen- oder Wildstaudenpflanzungen sein. Die Durchführung muss zumindest teilweise durch ehrenamtliche Helfer, also durch Schüler, Kinder, Eltern, Lehrer oder sonstige Mitarbeiter, erfolgen. Eine thematische Einbindung des Projektes in den Unterricht ist vorzunehmen. In der Regel werden Maßnahmen bei Neubauten nicht gefördert.
Es werden nur Anträge angenommen, die ausschließlich die ökologische Aufwertung im Sinne des Förderschwerpunktes oder andere förderfähige Maßnahmen beinhalten. Im Kosten- und Finanzierungsplan sollten nur die förderfähigen Positionen aufgeführt werden. Naturnahe Umgestaltungen von Außenanlagen werden nur dann gefördert, wenn die ökologische Aufwertung überwiegt und ein Umweltbildungskonzept vorliegt.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Neuanlage/ Aufwertung von Biotopen/ Pflanzungen unter dem Förderschwerpunkt „Grüne Inseln im Siedlungsraum“ sowie die Hinweise unter dem Förderschwerpunkt Insektenvielfalt.