Termine und Antragsfristen

Entscheidung über Förderung

Antragssumme Zuständiges Gremium Entscheidungstermine Antragsfristen
bis 3.000,- Euro Geschäftsführung laufend * mind. vier Wochen vor dem geplanten Projektbeginn
über 3.000,- Euro bis 15.000,- Euro Geschäftsführung laufend * mind. sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn
über 15.000,- Euro bis 50.000,- Euro Vorstand tagt alle 6 – 8 Wochen mind. acht Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin
über 50.000,- Euro Umweltrat und Kuratorium tagt vierteljährlich mind. zehn Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin

* Dies gilt nicht für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit. Bitte erfragen Sie bei einem unserer Projektreferenten, wann voraussichtlich mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

Sitzungstermine der Gremien

17.12.2024 / 12.02.2025 / 19.03.2025 / 14.05.2025 / 02.07.2025
Sitzung des Vorstands
(tagt alle sechs bis acht Wochen)
03.12.2024
Sitzung des Umweltrates
(tagt vierteljährlich)
18.12.2024
Sitzung des Kuratoriums
(tagt vierteljährlich)
(noch nicht terminiert für das Jahr 2025)
Sitzung des Emsrates

Bitte erfragen Sie jeweils frühestens am darauffolgenden Nachmittag, welche Entscheidung das Gremium über Ihren Antrag getroffen hat. Vielen Dank! Der Umweltrat trifft keine Entscheidung, sondern formuliert eine Empfehlung für das Kuratorium.

Antragsfristen

Anträge für die Geschäftsführung:

Der Geschäftsführer entscheidet ohne Stichtag. Bitte beachten Sie, dass in der Regel nach Einreichung Ihres vollständigen Antrages nicht vor vier Wochen mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Bitte planen Sie daher bei der Antragstellung genügend Zeit für eine Beratung durch die Stiftung ein und stellen Sie Ihren Antrag mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn. Die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung möchte insbesondere kleine Projekte mit ehrenamtlichem Engagement fördern. Grundsätzlich werden die Anträge, vor allem Anträge bis 3.000,- Euro, daher flexibler und schneller bearbeitet. Mit Eingangsbestätigung Ihres Antrages bis 3.000,- Euro wird Ihnen automatisch ein vorzeitiger Maßnahmebeginn auf eigenes Risiko gewährt.

Anträge für Vorstand, Umwelt- und Emsrat:

Bitte beachten Sie, dass Anträge dem jeweils zuständigen Gremium erst dann zur Entscheidung vorgelegt werden können, wenn diese der Stiftung mindestens acht Wochen vor der Vorstandssitzung bzw. zehn Wochen vor der Sitzung des Umwelt-/Emsrates vollständig und entscheidungsreif vorliegen. Ein Antrag gilt dann als entscheidungsreif, wenn alle möglichen Rückfragen seitens der Geschäftsstelle geklärt sind. Bitte planen Sie daher bei der Antragstellung genügend Zeit für eine Beratung durch die Stiftung ein. Dem jeweiligen Gremium werden zwei Wochen vor dem Sitzungstermin alle eingereichten Antragsunterlagen (inkl. Ergänzungen) sowie eine Bewertung und Empfehlung der Geschäftsstelle geschickt.

Förderungen der Niedersächsischen
Bingo-Umweltstiftung können zur
Kofinanzierung bei EU-Pro­jekten
eingesetzt werden.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Sie können für Ihr Projekt einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko (!) beantragen. Bitte geben Sie dabei an, zu welchem Datum Sie das Projekt vorzeitig (d.h. ohne das eine Entscheidung durch die Stiftung gefallen ist) beginnen möchten. Beachten Sie bitte, dass nach der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn innerhalb von drei Monaten die entscheidungsreifen Unterlagen (z. B. Beantwortung der Rückfragen) eingereicht werden müssen, da es ansonsten zu einer Ablehnung kommt. Beachten Sie bitte außerdem, dass die Stiftung nach Einreichung des Antrages innerhalb von vier Wochen auf Ihren Wunsch nach einem vorzeitigen Maßnahmebeginn reagiert. Ohne Zustimmung der Stiftung darf mit dem Projekt nicht begonnen werden!

Hinweis: Der Stiftung werden pro Jahr über 1.000 Anträge und Anfragen vorgelegt. Darüber hinaus sind die bereits bewilligten Projekte zu begleiten. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitungszeit im Einzelfall länger als angekündigt dauern kann.