Umwelt- und Naturschutz

Umwelt- und Naturschutz2024-09-16T12:54:51+02:00

Förderbereich Umwelt- und Naturschutz

Dieser Förderbereich umfasst unter Berücksichtigung der Anlage zur Förderrichtlinie sowohl den praktischen Naturschutz als auch die Umweltbildung. Praktische Naturschutzprojekte sind unter anderem die Anlage neuer sowie die ökologische Aufwertung bestehender Biotope. Darüber hinaus werden verschiedenste Projekte der Umweltbildung gefördert, vor allem für Kinder und Jugendliche. Je praxisbezogener umso besser.

Grundsätzlich förderfähig sind Vorhaben, die der Sicherung und Verbesserung des Naturhaushaltes und der Landschaft sowie der Umweltbildung dienen:

Maßnahmen, die der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowie der Vernetzung von Biotopen in Niedersachsen dienen. Dazu gehören auch Saumbiotope entlang der Wege und Gewässerufer, Feuchtbrachen, Alleen, Wallhecken und Feldgehölze.

Die Anlage und Entwicklung von Streuobstwiesen sowie die Umweltbildung im Zusammenhang mit diesen stellen einen besonderen Förderschwerpunkt der Stiftung dar. Dabei soll vor allem die Anpflanzung von alten Sorten in Hochstamm-Kultur zur Erhöhung der Biodiversität unterstützt werden.

  • Es werden nur Obstbäume (Hochstämme) mit max. 40,- Euro / Stück (inkl. MwSt.) gefördert.
  • Die Stiftung erwartet, dass der Erhalt und die Pflege des neuen oder aufgewerteten Biotopes für mind. 20 Jahre sichergestellt wird.
  • Bitte ergänzen Sie Ihre Pflanzungen zugunsten der Honigbienen um zwei Sommer- und/oder Winterlinden oder andere Gehölzen (max. 10,- Euro pro Strauch; max. 50,- Euro pro Baum), die einen ähnlichen Blühzeitraum haben, um Bienen im Sommer eine Tracht zu bieten.
  • Bitte beachten Sie, dass die Materialien (z. B. Pflanzpfähle) aus regionalen Quellen bezogen werden müssen.
  • Haben Sie an einen Wühlmaus- und Verbissschutz für den Stamm gedacht? Die Stiftung begrüßt dabei grundsätzlich den Bezug umweltfreundlicher Varianten. Den Wühlmausschutz unterstützen wir mit max. 5,- Euro / Stück. Alternativ kann das Pflanzloch auch mit Grobkies oder Grobschotter zum Schutz vor Wühlmäusen verfüllt werden.
  • Wie soll die Wiese im Anschluss gepflegt werden (Obstbaumschnitt, Mahd, Beweidung, Verwendung des Obstes)?
  • Bitte überprüfen Sie, ob bei den zukünftigen Pflegearbeiten 10 % der Fläche ungemäht / unbeweidet bleiben können.
  • Bitte überdenken Sie, ob in Anbetracht der Trockenheit der letzten Jahre eine Bewässerung der Fläche (v. a. im ersten Jahr nach der Pflanzung aber auch darüber hinaus) sichergestellt werden kann?
  • Fachliche Hinweise zur Anlage von Streuobstwiesen, zur richtigen Pflege, der Auswahl der Sorten etc. finden Sie im von der Stiftung geförderten Handbuch Streuobstwiesenpraxis.
  • Installation von Nistkästen und -möglichkeiten für Vögel oder Fledermäuse.
  • Anlage eines Insektenhotels (Bitte beachten Sie dabei auch die Hinweis zu Nisthilfen unter www.wildbienen.info sowie die Hinweise unter dem Förderschwerpunkt Insektenvielfalt).
  • Anlage eines Lesesteinhaufens.
  • Anlage eines Totholzhaufens oder einer Benjeshecke.
  • Anpflanzung von Blühpflanzen als Wildblumenwiese, Blühstreifen oder Ähnlichem (Bitte bedenken Sie, dass die Stiftung nur regional zertifiziertes Saatgut (Siegel vom Verband Deutscher Wildsamen und Wildpflanzenproduzenten e. V. und das Siegel RegioZert) entsprechend der Saatgutregion mit einer Aussaatdichte von 2 g / m² fördern kann. Alternativ kann ein Aufbringen von Mahdgut mit den gewünschten Arten (Mahdgutübertragung) geschehen.
  • Nutzung oder Pflege, zumindest eines Teils des Grünlandes, um hinreichend kurzrasige Flächen (Nahrungshabitat für Steinkauz) zu fördern
  • Verwendung ausreichend langer Pflanzpfähle als Aufstellung einer Ansitzwarte für Greifvögel.
  • Die Stiftung begrüßt die Errichtung einer Infotafel am Projektgebiet, wenn dieses an einem öffentlichkeitswirksamen Weg liegt.

All diese Maßnahmen dienen dazu, bestimmten Tier- und Pflanzenarten Lebensräume zu bieten, die in der intensiv genutzten Agrarlandschaft selten geworden sind und stellen eine gute Ergänzung des Biotoptyps Streuobstwiese dar. Bitte überdenken Sie daher bei der Anlage einer Streuobstwiese, welche dieser vorgeschlagenen Maßnahmen konkret vor Ort realisierbar wäre. Die dabei anfallenden Kosten können natürlich auch bei der Bingo-Umweltstiftung beantragt werden.

Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Nahrungsangebotes von Insekten, u. a. durch die Anlage von Blühflächen oder Maßnahmen zur Herstellung von kleinflächigen Lebensraumstrukturen (z. B. Sandbiotope). Darüber hinaus umfasst dieser Schwerpunkt Bildungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen, wie z. B. die Einrichtung von Schulimkereien oder der Aufbau von Insektennisthilfen.

  • Bei der Errichtung von Insektenhotels u. ä. sind die Hilfestellungen des Bienenexperten Paul Westrich zu beachten. Sollten Sie ein Insektenhotel käuflich erwerben wollen, beachten Sie bitte die Hinweise des Wildbienenexperten Werner David.
  • Bei der Pflanzung ist unbedingt darauf zu achten, dass nur heimische Arten verwendet werden.
  • Folgende Empfehlungslisten können bei der Auswahl genutzt werden: ein- und zweijährige Pflanzen, mehrjährige Pflanzen, Gehölze.
  • Bitte beachten Sie die Förderhöchstgrenzen für Pflanzen: 5,- Euro / Staude, 10,- Euro / Strauch, 40,- Euro / Obstbaum, 50,- Euro / Baum.
  • Die Stiftung fördert nur regional zertifiziertes Saatgut (Siegel vom Verband Deutscher Wildsamen und Wildpflanzenproduzenten e. V. und das Siegel RegioZert) entsprechend der Saatgutregion mit einer Aussaatdichte von 2 g / m². Alternativ kann ein Aufbringen von Mahdgut mit den gewünschten Arten (Mahdgutübertragung) geschehen.
  • Die Stiftung erwartet, dass der Erhalt und die Pflege der Blühfläche für mind. 5 Jahre sichergestellt wird.

Die Bingo-Umweltstiftung fördert nur heimische Pflanzen, die u. a. Insekten und Vögeln Nahrung bieten.

Kleine Still- und Fließgewässer stellen einen wertvollen Lebensraum für viele direkt und indirekt ans Wasser gebundene Arten dar. Sie sind in der Landschaft aufgrund von diversen Nutzungskonflikten in den vergangenen Jahrzehnten zurückgegangen. Bestehende Gewässer sind auch weiterhin Bedrohungen ausgesetzt. Die Stiftung unterstützt daher Projekte zur Schaffung und Aufwertung von kleinen Still- und Fließgewässern.

Maßnahmen, die der Wiederherstellung (Erstinstandsetzung) des jeweiligen Biotoptyps dienen und insbesondere die Regenerationsfähigkeit des Moores fördern.

Eine Handlungsempfehlung zur Renaturierung von Hochmooren in Niedersachsen vom LBEG finden Sie hier.

Ziel des Förderschwerpunktes „Grüne Inseln im Siedlungsraum“ ist es Projekte zu fördern, durch die in dicht besiedelten Gebieten besondere Maßnahmen für den Naturschutz realisiert werden. Diese Projekte können z. B. Vorhaben sein, bei denen Maßnahmen zur Erhöhung der Artenvielfalt, zur Anpflanzung von natürlichen Staubfiltern und zur Vermittlung besonderer Sachverhalte über die Natur sowie Ökologie im Vordergrund stehen. Die Projekte sollen Lebensräume aufwerten und Rückzugsräume in dicht bebauten Gebieten schaffen.

Bitte beachten Sie hierbei auch die Hinweise zur Neuanlage/ Aufwertung von Biotopen/ Pflanzungen.

  • Bei der Pflanzung ist unbedingt darauf zu achten, dass nur heimische Arten verwendet werden.
  • Folgende Empfehlungslisten können bei der Auswahl genutzt werden: ein- und zweijährige Pflanzen, mehrjährige Pflanzen, Gehölze.
  • Bitte beachten Sie die Förderhöchstgrenzen für Pflanzen: 5,- Euro / Staude, 10,- Euro / Sträucher, 40,- Euro / Obstbaum, 50,- Euro / Baum.
  • Die Stiftung erwartet, dass der Erhalt und die Pflege des neuen oder aufgewerteten Biotopes für mind. 20 Jahre sichergestellt wird.
  • Die Stiftung fördert nur regional zertifiziertes Saatgut (Siegel vom Verband Deutscher Wildsamen und Wildpflanzenproduzenten e. V. und das Siegel RegioZert) entsprechend der Saatgutregion mit einer Aussaatdichte von 2 g / m². Alternativ kann ein Aufbringen von Mahdgut mit den gewünschten Arten (Mahdgutübertragung) geschehen.
  • Die Stiftung erwartet, dass der Erhalt und die Pflege der Blühfläche für mind. 5 Jahre sichergestellt wird.
  • Gartengeräte zur Pflege der Fläche können mit max. 500,- Euro gefördert werden.
  • Die Vorbereitung der Fläche durch externe Dienstleister kann bei Bedarf gefördert werden.

Unter dem Förderschwerpunkt „Praktischer Naturschutz an Bildungseinrichtungen“ werden Vorhaben gefördert, die zu einer konkreten, messbaren Verbesserung des ökologischen Zustandes von Außenanlagen an Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und Hochschulen unter Beteiligung von ehrenamtlichen Helfern beitragen. Darüber hinaus ist eine ökologische Schulung der Kinder und Jugendlichen einzuplanen.

Förderfähig ist die Anlage von Biotopen auf bislang ökologisch weitgehend wertlosem Gelände, also auf betonierten oder anderweitig versiegelten Flächen, auf Rasenflächen und in überwiegend durch Bepflanzung mit nichtheimischen Arten geprägten Bereichen. Die geförderten Biotope können beispielsweise naturnahe Gewässer, Streuobstwiesen oder die Pflanzung von Beerensträuchern und Obstbäumen, Hecken, Trockenmauern (ohne Verwendung von Mörtel), Kräuterbeeten oder Wildblumen- oder Wildstaudenpflanzungen sein. Die Durchführung muss zumindest teilweise durch ehrenamtliche Helfer, also durch Schüler, Kinder, Eltern, Lehrer oder sonstige Mitarbeiter, erfolgen. Eine thematische Einbindung des Projektes in den Unterricht ist vorzunehmen. In der Regel werden Maßnahmen bei Neubauten nicht gefördert.

Es werden nur Anträge angenommen, die ausschließlich die ökologische Aufwertung im Sinne des Förderschwerpunktes oder andere förderfähige Maßnahmen beinhalten. Im Kosten- und Finanzierungsplan sollten nur die förderfähigen Positionen aufgeführt werden. Naturnahe Umgestaltungen von Außenanlagen werden nur dann gefördert, wenn die ökologische Aufwertung überwiegt und ein Umweltbildungskonzept vorliegt.

  • Anteilige Planungs-, Ausführungs-, und Regiekosten (prozentual in Höhe der förderfähigen Gesamtkosten).
  • Vegetationstechnische Arbeiten (Entsiegelung von späteren Pflanzflächen, Oberboden liefern und einbauen, Pflanzfläche fräsen, Pflanzfläche planieren etc.).
  • Ankauf und Lieferung von heimischen Pflanzen. Bitte beachten Sie die Förderhöchstgrenzen: 5,- Euro / Staude, 10,- Euro / Sträucher, 40,- Euro / Obstbaum, 50,- Euro / Baum und Empfehlungslisten (unter dem Förderschwerpunkt „Insektenvielfalt“).
  • Mulch/Holzhäcksel innerhalb von Beeten.
  • Hochbeete, Kräuterschnecken.
  • Trockensteinmauern, Lesesteinhaufen, Totholzhaufen.
  • Nistkästen für Vögel, Fledermauskästen, Insektenhotels.
  • Natürlich gestaltete Wasserspielbereiche.
  • Pflanzarbeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Spiel-, Sport- und Bewegungsgeräte, Sitzgelegenheiten, Wege und Zäune.
  • Rollrasen, nicht-heimische/ exotische Pflanzen (Neophyten, Schmuckstauden, etc.).
  • Mulch / Holzhäcksel auf Freiflächen oder als Fallschutz.
  • Bestätigung der Schule, dass die Fläche für mind. 10 Jahre erhalten bleibt und gepflegt wird.
  • Pflanzlisten.
  • Kostenvoranschläge.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Neuanlage/ Aufwertung von Biotopen/ Pflanzungen unter dem Förderschwerpunkt „Grüne Inseln im Siedlungsraum“ sowie die Hinweise unter dem Förderschwerpunkt Insektenvielfalt.

Wir freuen uns über Anträge, die den Erholungswert von Natur und Landschaft verbessern und der Naturschutzinformation dienen. Gefördert werden u. a. Ausstellungen, Lehrpfade und Informationstafeln.

Bei praktischen Maßnahmen kann z. B. die Installation einer Informationstafel gefördert werden, die über das Projekt und den ökologischen Nutzen informiert. So kann z. B. bei der Anlage einer Streuobstwiese oder Blühfläche mit einem entsprechenden Schild der Nutzen des Projektes hervorgehoben werden und ggf. auch andere Menschen zum Nachahmen anregen.

Kleine Projekte, mit denen Kinder über besondere Erlebnisse in der Natur langfristig für die Natur begeistert werden. Projekte können Maßnahmen im schulischen und außerschulischen Bereich, insbesondere mit praktischem Natur- und Umweltbezug unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen beinhalten. Größere Projekte orientieren sich an den Grundsätzen der BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung), fußen auf einem Umweltbildungskonzept und richten sich bei Schulprojekten nach den aktuellen Vorgaben der Kerncurricula. Grundsätzlich sind die Projekte auf ihre Wirksamkeit hin zu evaluieren.

Neben vielen praktischen Maßnahmen im Naturschutz, die auch dem Klimaschutz dienen, fördern wir insbesondere niedrigschwellige Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche. Ressourcenschonung sowie nachhaltiges Handeln für den Klimaschutz stehen dabei im Mittelpunkt. Eine Sensibilisierung kann beispielsweise durch Projekte zum Upcycling, zur Müllvermeidung und Wertstoffwiedergewinnung, zum Wasser- und Energiesparen oder durch nachhaltige Schülerfirmen erfolgen.

Voraussetzungen für die Antragstellung:

  • Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Jagdgenossenschaften oder Jägerschaften. Bei Antragstellung sind Satzung und Freistellungsbescheid (für Vereine und Jägerschaften) oder Satzung (für Jagdgenossenschaften) einzureichen.
  • Gefördert werden max. 50 % der Anschaffungskosten für die Drohne (inkl. Kamera, technischer Ausstattung, Zubehör, Fortbildungen/Qualifizierungen zur Anwendung) und max. 5.000,00 Euro.
  • Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Mähsaison der Stiftung vorliegen, Anträge für Drohnen können aber das ganze Jahr gestellt werden.
  • Beim Einsatz der Drohne ist verpflichtend eine Haftpflichtversicherung abzuschließen oder sicherzustellen, dass die Nutzung der Drohne über eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
  • Außerdem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Drohnennutzung sowie die EU-Drohnenverordnung zwingend zu beachten.
  • Bei der Rehkitzrettung handelt es sich um eine Jagdausübung, die Teilnahme von Jagdscheininhabern ist zwingend erforderlich.
    Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Die EU-Drohnenregeln werden für Anwendungen in der Landwirtschaft teilweise ausgesetzt. Unter anderem ist folgendes neu:
    • Reduzierung des Mindestabstands zu bebauten Gebieten von 150m auf 10m,
    • unter gleichzeitiger Einhaltung der 1:1 Regel

    Die Eins-zu-eins-Regel besagt, dass der Mindestabstand auf 10 Meter reduziert werden kann, wenn entsprechend tief geflogen wird.. Weitere Infos sind auf der Website des BMDV zu finden.

  1. Der Erwerb von Grundflächen und entsprechende Pachtzahlungen. Ankauf ist für kleinere Flächen möglich, sofern ein zwingender fachlicher und ökonomischer Zusammenhang zu einem Projekt besteht.
  2. Die Errichtung bzw. die Erweiterung von Solaranlagen.
  3. Die Durchführung von Dauerpflegemaßnahmen sowie die Durchführung von Entwicklungspflegemaßnahmen auf Flächen oberhalb des Schutzstatus Landschaftsschutzgebiet.
  4. Wegebau, Sitzgelegenheiten und Spielgeräte.
  5. Kunstprojekte
  6. Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten sowie Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden.
  7. Projekte, bei denen der Tierschutz im Vordergrund steht sowie Tierheime und ähnliche Einrichtungen, wie z. B. Gnadenhöfe.