Anlage von artenreichen Wildblumenwiesen
Hinweise zur Anlage von artenreichen Blühflächen
Die Anlage von Blühflächen ist nicht schwierig, aber auch nicht so einfach, wie vielleicht zunächst gedacht. Daher hier einige Hinweise, die bei Beachtung die Erfolgsaussichten deutlich erhöhen
- Zieldefinition: Was möchte ich mit der Fläche erreichen? Welche Bedingungen müssen dafür geschaffen werden (und ist es ggf. sinnvoll eine andere Fläche zu nehmen)?
- Analyse des Ist-Zustandes (z. B. Boden- und Wasserverhältnisse oder bisherige Nutzung).
- Sachgerechte Bodenbearbeitung erforderlich (z. B. mehrmaliges Umbrechen/Pflügen/Fräsen + anwalzen des Saatguts).
- Die Mindestgröße von 6 m Breite sollte nicht unterschritten werden. Auch auf Schulhöfen/Kindergartenaußengeländen oder in Gärten ist eine Anlage sinnvoll.
- Geringe Aussaatdichte, um damit offene Bereiche für spontan aufkommende Vegetation zu ermöglichen.
- Süd- und westexponierte Standorte bevorzugen.
- Blühstreifen sollten möglichst fünf Jahre bestehen bleiben.
- Pflege: Partielle Mahd ist erforderlich (10-20 % sollten stehen bleiben; Balkenmäher am besten), Vorgehen kommt auf die Zielsetzung s.o. an (z. B. haben Vögel andere Ansprüche als Insekten, usw.).
- Wichtig sind auch die umgebenen Landschaftsstrukturen, denn in einer ausgeräumten Landschaft (ohne Hecken, Feldgehölze u. ä.) bringen (temporär) angelegte Blühflächen wenig.
- Als geeignete Flächen sind besonders auch Säume, Feldraine und Waldränder interessant.
- Ansprechpartner für eine Beratung sind z. B. Saatguthersteller (von zertifiziertem Saatgut wie Rieger Hofmann GmbH oder Saaten Zeller GmbH & Co. KG), das Wildbienennetzwerk oder die Initiative Blumiges Melle.
Trotz dieser Hinweise ist ein erhofftes Ergebnis nicht garantiert, d. h. im Einzelfall lassen Sie sich nicht entmutigen und haben Sie Geduld.
Hinweise für Förderanträge an die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung
- Landwirtschaftliche Flächen sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bitte wenden Sie sich zunächst an das Landwirtschaftsministerium, da dort entsprechende Förderprogramme existieren.
- Die Stiftung fördert nur regional zertifiziertes Saatgut (Siegel vom Verband Deutscher Wildsamen und Wildpflanzenproduzenten e. V. und das Siegel RegioZert) entsprechend der Saatgutregion mit einer Aussaatdichte von 2 g/m². Alternativ kann ein Aufbringen von Mahdgut mit den gewünschten Arten (Mahdgutübertragung) geschehen.
- Keine Förderung von Pacht. Pachtverträge sind jedoch einzureichen.
- Erklärungen zur Neuanlage von Blühflächen sind sowohl vom Flächeneigentümer als auch vom Antragsteller zu unterschreiben. Eine Erklärung ist ab einer Blühfläche von mehr als 500 qm einzureichen.
- Weitere allgemeine Hinweise finden Sie unter Antragstellung.
(Foto: Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung)
Veranstaltung „Anlage von artenreichen Wildblumenwiesen“
Ein Mitschnitt unserer Veranstaltung „Anlage von artenreichen Wildblumenwiesen“ am 17.01.2018 in Hannover finden Sie auf unserem YouTube-Kanal. Außerdem können Sie sich die Vortragspräsentationen von Herrn Boecking und Herrn Rieger anschauen.