Wie stelle ich einen Antrag bei der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung?

Was wird gefördert?

Die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung fördert nachhaltige Projekte in den Förderbereichen Umwelt- und Naturschutz, Entwicklungszuammenarbeit und Denkmalpflege. Gefördert werden Projekte in Niedersachsen. Länderübergreifende Projekte mit niedersächsischer Beteiligung können ebenfalls gefördert werden. Grundlagen der Förderung sind ehrenamtliches Engagement und eine nachhaltige Wirkung der Projekte. Zu beachten ist die Förderrichtlinie nebst Anlagen (s.u.).

Wer wird gefördert?

Die Stiftung fördert nur steuerbegünstigte Körperschaften (z.B. Stiftungen, gemeinnützige GmbHs oder Vereine) oder Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Universitäten und Gemeinden). Im ersten Fall muss die Steuerbegünstigung durch Vorlage des Freistellungsbescheides eines niedersächsischen Finanzamtes nachgewiesen werden. In den anderen beiden Fällen ist kein Nachweis erforderlich (ggf. muss aber die Satzung eingereicht werden). Privatpersonen können nicht gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden noch nicht begonnene Projekte im Sinne von einzelnen, abgrenzbaren Vorhaben im Rahmen einer Förderung (nicht rückzahlbarer Zuschuss). Zur Prüfung Ihres Vorhabens muss digital ein Antrag eingereicht werden.

Gibt es Antragsfristen zu beachten?

Anträge können das ganze Jahr über gestellt werden. Die Fristen richten sich nach der Antragssumme. Anträge bis zu 15.000 Euro werden fortlaufend durch die Geschäftsführung entschieden und sollten mind. sechs Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Anträge ab 15.000 Euro werden durch den Vorstand bzw. das Kuratorium (ab 50.000 Euro) entschieden. Die jeweiligen Fristen und Sitzungstermine finden Sie hier. Bitte beachten Sie zudem, dass der Stiftung unbekannte (neue) Antragsteller vorerst eine max. Fördersumme von 10.000,- Euro beantragen sollten.

Weitere hilfreiche Hinweise finden Sie außerdem in unseren FAQ und in den jeweiligen Förderbereichen Umwelt und Naturschutz, Entwicklungszusammenarbeit, Denkmalpflege und Emsfonds, zu denen jeweils Beispielprojekte aufgeführt sind. Für die Konzeption von kleinen und großen Umweltbildungsprojekten finden Sie außerdem viele Hilfestellungen in dem Jubiläumsband zum Projekt NATURbegeistert.

Bitte lesen Sie sich außerdem unsere Pflichteninformationen zum Datenschutz durch und bestätigen Sie mit Einreichung des Antrags Ihre Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stiftung.

Sie erhalten nach Einreichung Ihres Antrags grundsätzlich eine Eingangsbestätigung per E-Mail von uns. Bitte reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig ein! Beachten Sie hierbei die Termine und Antragsfristen des jeweiligen Gremiums! Aufgrund der Vielzahl an Anfragen und Anträgen kann die Bearbeitungszeit zwischen sechs und acht Wochen betragen.

Bitte informieren Sie sich vorab über die Fördermöglichkeiten der Nds. Bingo-Umweltstiftung. Hierdurch können unnötige Nachfragen vermieden werden, die zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung führen. Gerne können Sie vor einer formalen Antragstellung bei der Stiftung per E-Mail an info@bingo-umweltstiftung.de anfragen, ob Ihr Vorhaben beziehungsweise Ihre Projektidee grundsätzlich förderfähig ist. Am besten Sie reichen eine kurze Skizze inkl. ersten Kostenplan ein.

Hinweise und Musterdokumente zur Projektgestaltung

Bitte nutzen Sie zur Konzipierung Ihres Projektes/Antrages die von uns zusammengestellten Hinweise zur Projektgestaltung. Bei Anträgen über 10.000,- Euro Fördersumme sind die dort formulierten Fragen zwingend zu beantworten (soweit die Fragen im Rahmen des Projektes relevant sind). Für kleine Anträge können Sie sich an den W-Fragen orientieren.

Sie können für Ihr Projekt einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko (!) beantragen. Bitte geben Sie dabei an, zu welchem Datum Sie das Projekt vorzeitig (d.h. ohne das eine Entscheidung durch die Stiftung gefallen ist) beginnen möchten. Beachten Sie bitte, dass nach der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn innerhalb von drei Monaten die entscheidungsreifen Unterlagen (z. B. Beantwortung der Rückfragen) eingereicht werden müssen, da es ansonsten zu einer Ablehnung kommt.

Beachten Sie bitte außerdem, dass die Stiftung nach Einreichung des Antrages innerhalb von vier bis sechs Wochen auf Ihren Wunsch nach einem vorzeitigen Maßnahmebeginn reagiert. Ohne Zustimmung der Stiftung darf mit dem Projekt nicht begonnen werden! Für Projekte bis 3.000,- Euro Antragssumme erhalten Sie automatisch mit der Eingangsbestätigung den vorzeitigen Maßnahmebeginn für Ihr Projekt (auf eigenes Risiko). Das heißt, der früheste Projektbeginn ist das Datum der Antragseinreichung.

Ab dem 01.01.2023 besteht für Projekte mit einer Antragssumme über 50.000 Euro (angepasst zum 12.08.2024) die Möglichkeit, sich durch die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung Projektentwicklungskosten in einer Größenordnung von max. 5 % der förderfähigen Kosten und max. 10.000 Euro fördern zu lassen. Die NBU möchte damit erreichen, dass ausreichend Personalkapazitäten in die Ausarbeitung eines qualitativ guten Projektantrages gesteuert werden. Weitere wichtige Hinweise finden Sie hier. Voraussetzung für die Förderung ist die Einreichung einer substantiierten Projektskizze, die entsprechende Leitfragen beantworten muss.

Bitte beachten Sie auch, dass die Stiftung für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit ergänzende Informationen für Nord- und Südprojekte zusammengestellt hat, die bei Antragstellung zwingend beachtet werden müssen. Sie finden diese Unterlagen unter Förderbereiche – Entwicklungszusammenarbeit.

Eine Hilfestellung für die Erstellung des Kosten- und Finanzierungsplans finden Sie in dem Video:

Zur Antragseinreichung

Anträge an die Nds. Bingo-Umweltstiftung können ausschließlich online gestellt werden. Bitte registrieren Sie sich in unserem Antragsportal. Das Antragsformular wird Sie hierbei mit wichtigen Hinweisen durch die Antragstellung leiten.

Sie haben noch kein Benutzerkonto angelegt? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Klicken Sie unten auf „Zum Antragsportal“.

2. Registrieren Sie sich mit den Kontaktdaten der antragstellenden Institution.

3. Wenige Minuten später erhalten Sie eine E-Mail mit dem Registrierungslink.

4. Mit der Bestätigung des Registrierungslinks können Sie sich mit Ihren Benutzerdaten anmelden.

Jeder eingereichte Antrag erhält eine gesonderte Antragsnummer. Falls Sie bereits eine Anfrage eingereicht haben und Ihnen eine Nummer für diese Projektidee mitgeteilt wurde, geben Sie die Nummer im Antragsformular an. Ansonsten lassen Sie dieses Feld bitte frei!

Im Antragsportal klicken Sie auf „Antrag“ und füllen diesen vollständig aus. Mit einem Klick auf den Button „Antrag einreichen und speichern“ wird der Antrag sofort an uns gesendet. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail (dies kann einige Minuten dauern).

Alle weiteren Unterlagen sind bitte per E-Mail an antraege@bingo-umweltstiftung.de (mit Angabe des Projekttitels) zu senden. Bitte reichen Sie die Unterlagen vorzugsweise als PDF ein.

BITTE BEACHTEN SIE: Für alle Anträge benötigen wir einen Kosten- und Finanzierungsplan. Dieser steht Ihnen auch im Antragsformular als Excel- und PDF-Datei zur Verfügung (bitte speichern Sie diesen auf Ihrem Rechner und schicken Sie ihn dann per E-Mail an uns). In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Für alle Anträge über 3.000,- Euro benötigen wir zusätzlich eine Projektbeschreibung (s. Hinweise unten).

Unter „Ihre Anträge“ finden Sie eine Übersicht Ihrer Anträge und den Status (Antrag in Arbeit / Antrag eingereicht). Ihren Antrag können Sie somit auch zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten (sofern Sie ihn noch nicht eingereicht haben!).

Haben Sie Rückfragen zur Registrierung im Portal? Dann wenden Sie sich bitte an:

Marita Wilmes (Tel.: 0511-897697-17; wilmes@bingo-umweltstiftung.de)

  • Eine textliche Projektbeschreibung (in deutscher Sprache) mit einer Kurzfassung, ggf. mit Maßnahmen- und Lageplan
    • Angaben zum Antragsteller und zur fachlichen Qualifikation des Durchführenden
    • Angaben zu den Zielen und Maßnahmen
    • Taggenauer Projektbeginn und -ende sowie bei Bedarf einen Zeitplan (bitte planen Sie bei der Projektlaufzeit die Vor- und Nachbereitung sowie ggf. einen zeitlichen Puffer für das Erhalten von Rechnungen mit ein!)
    • Ggf. Angaben zur Zielgruppe
    • Ggf. Angaben über die ökologischen und nachhaltigen Auswirkungen des Projektes
    • Ggf. eine Pflanzliste (nur einheimische Pflanzen förderfähig)
    • Ggf. einen (vom Landschaftsarchitekten oder Grünplaner entworfenen) Maßnahmenplan
    • Ggf. eine Beschreibung des Ortes / des Projektgebietes
    • Ggf. eine Zustands- / Schadensbeschreibung.

ggf. weitere erforderliche Unterlagen:

  1. Genehmigungsbescheide bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen und wenn möglich, weitere Stellungnahmen, die das Projekt fachlich bewerten.
  2. Vorhandene Kostenvoranschläge und Angebote
  3. Aktueller Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit (bei allen gemeinnützigen Organisationen, die nicht Körperschaften des öffentlichen Rechts sind) sowie die Satzung (bei Vereinen und Stiftungen) bzw. den Gesellschaftervertrag (bei gemeinnützigen Unternehmen)
  4. Vorteilhaft: Broschüren und Flyer Ihrer Institution
  5. Angaben zu Anträgen auf Förderung bei anderen Stellen
  6. Einen langfristigen Pacht- oder Nutzungsvertrag für die Projektfläche / eine langfristige Einverständniserklärung des Eigentümers bei Biotopneuanlagen oder -aufwertung (bitte nutzen Sie unsere Formulare)
  7. Bei Bildungsprojekten ist die Absichtserklärung des/der Projektpartner/s einzureichen
  8. Bei praktischen Südprojekten der Entwicklungszusammenarbeit ab 10.000,- Euro muss die Zusammenarbeit der Projektpartner durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt werden.