Liebe Antragsteller,

das Kuratorium der Stiftung hat am 11.10.2022 verschiedene Änderungen an der Förderrichtlinie inkl. der Anhänge beschlossen. Neben kleinen Anpassungen bei den Formulierungen wurde der Begriff „juristische Person“ durch den Begriff „steuerbegünstigte Körperschaften“ ersetzt. Außerdem ist im Förderbereich Umwelt- und Naturschutz der neue Schwerpunkt „Klimaschutz und Ressourcenschonung“ aufgenommen worden.

Die geänderte Richtlinie gilt ab 11.10.2022.

Die Übersetzung ins Englische, Französische und Spanische erfolgt in Kürze.