Unterlagen und Hinweise für Ihr Projekt

Der Kosten- und Finanzierungsplan

Bitte nutzen Sie zur Konzipierung Ihres Projektes unser Muster zum Kosten- und Finanzierungsplan. Je nach beantragter Fördersumme steht Ihnen ein vereinfachter Kosten- und Finanzierungsplan für Projekte bis zu 3.000 Euro zur Verfügung oder ein Kosten- und Finanzierungsplan für Projekte ab einer Antragssumme über 3.000 Euro.

Kosten- und Finanzierungsplan: Bis zu 3.000 Euro Antragssumme

WICHTIG: In diesen Kosten- und Finanzierungsplan tragen Sie nur die beantragten Kosten ein (max. 3.000 Euro). Wenn Sie die Gesamtkosten Ihres Projektes darstellen möchten, nutzen Sie bitte den Kosten- und Finanzierungsplan über 3.000 Euro.

Kosten- und Finanzierungsplan: Über 3.000 Euro Antragssumme

Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Kosten- und Finanzierungsplans? Eine Hilfestellung finden Sie in dem Video:

Welche weiteren Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • Als Verein, Stiftung oder gGmbH müssen Sie die Gemeinnützigkeit durch die Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag und einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt nachweisen.
  • Als Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (z.B. als Schule, Gemeinde oder Kita eines öffentlichen Trägers) ist i.d.R. kein Nachweis erforderlich.
  • Bei der Aufwertung oder Neuanlage von Biotopen/Flächen ist eine Einverständniserklärung des Flächeneigentümers einzureichen, in der auch erklärt wird, dass die zuständige Untere Naturschutzbehörde über das Vorhaben informiert wurde.
  • Was zählt darunter? Eine Aufwertung oder Neuanlage von Biotopen ist z.B. die Anlage von Streuobstwiesen, Renaturierung von Moorbiotopen oder Fließgewässern. Für kleinere naturnahe Aufwertungen wie z.B. die Anlage eines Schulgartens oder die Pflanzung von einzelnen Gehölzen ist diese Einverständniserklärung nicht einzureichen. Hier reicht eine formlose Erklärung, dass die aufgewertete Fläche für min. 10 Jahre erhalten bleibt und gepflegt wird.
  • Ihr/e Sachbearbearbeiter/in wird Sie darüber informieren, ob eine Einverständniserklärung eingereicht werden muss.
  • Für die Anlage von Blühflächen von mehr als 500 qm ist eine Einverständniserklärung des Flächeneigentümers einzureichen, in der auch erklärt wird, dass die zuständige Untere Naturschutzbehörde über das Vorhaben informiert wurde.
  • Für kleinere Flächen ist diese Erklärung nicht notwendig.
  • Bitte beachten Sie bei der Anlage unsere Hinweise zur Anlage von artenreichen Blühflächen.
  • Die Stiftung fördert nur regional zertifiziertes Saatgut (Siegel vom Verband Deutscher Wildsamen und Wildpflanzenproduzenten e. V. und das Siegel RegioZert) entsprechend der Saatgutregion mit einer Aussaatdichte von 2 g / m². Alternativ kann ein Aufbringen von Mahdgut mit den gewünschten Arten (Mahdgutübertragung) geschehen.
  • Bei Umweltbildungsprojekten ist die Absichtserklärung der/des Projektpartner/s einzureichen.
  • Anträge für Fahrten zu außerschulischen Lernorten müssen min. drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
  • Bei größeren Umweltbildungsprojekten ist ein Umweltbildungskonzept einzureichen.
  • Bitte beachten Sie, dass die Stiftung für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit ergänzende Informationen für Nord- und Südprojekte zusammengestellt hat, die bei Antragstellung zwingend beachtet werden müssen. Sie finden diese Unterlagen unter Förderbereiche – Entwicklungszusammenarbeit.
  • Bei Südprojekten ab 10.000,- Euro muss die Zusammenarbeit der Projektpartner durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt werden.
    Wichtige Hinweise und die Kooperationsvereinbarung für Südprojekte gibt es in vier Sprachen.

Bitte beachten Sie vor einer Antragstellung unsere Förderrichtlinie nebst Anlagen. Im Falle einer Bewilligung bestätigen Sie, dass Ihnen die Förderrichtlinie bekannt ist und Sie diese anerkennen.