Woche der Natur
Die Woche der Natur wird von der Nds. Bingo- Umweltstiftung gemeinsam mit BINGO! — Die Umweltlotterie und vielen engagierten Veranstaltern in Niedersachsen jährlich im Sommer angeboten. Ziel der Aktion ist es, Naturerlebnisse zu schaffen, um die Menschen und vor allem Kinder wieder mit der Natur in Berührung zu bringen. Ob Waldspaziergänge, Fledermausführungen oder Kanutouren – den Angeboten sind dabei so gut wie keine Grenzen gesetzt. Hauptsache, es geht raus in die Natur!
Die Woche der Natur 2026 findet vom 13.06. bis 28.06.2026 statt. Die Anmeldung der Veranstaltungen ist ab Montag, den 26.01.2026, möglich.
Fotos: Simona Bednarek
Viele haben lange darauf gewartet, nun gibt es das Format endlich auch in Niedersachsen – und das sogar für eine ganze Woche! In Anlehnung an den „Langen Tag der Stadtnatur Hamburg“ haben knapp 500 Veranstalter schlussendlich über 900 Veranstaltungen angeboten und durchgeführt. Leider sind einige dem schlechten Wetter zum Opfer gefallen und fanden kurzfristig nicht statt. Dennoch konnten über 12.000 große und kleine Naturinteressierte spannende Erfahrungen machen und viel über unsere schützenswerte Heimat lernen. Die angebotenen Aktionen waren vielfältig und so war für jeden etwas dabei: Ob aktiv mit dem Rad oder zu Fuß die Natur erkunden oder vertieft beim Aquarellmalen die Farben der Natur auf die Leinwand bringen, das Leben der Bienen kennen lernen und Honig schlemmen oder bei der Anlage einer Wildblumenwiese helfen.
Auch viele Schulen und Kitas haben sich an der Woche beteiligt und sind mit den Kindern raus in die Natur gegangen. Angeleitet durch Umweltpädagogen wurden den Kindern die Zusammenhänge in der Natur nähergebracht. Hierbei ging es jedoch nicht um den erhobenen Zeigefinger, sondern darum, dass die Kinder mit Spaß und Freude etwas lernen. Ausgestattet mit Becherlupen und Ferngläsern wurden große und kleine Tiere auf Spaziergängen entdeckt, Dinge gesammelt, die nicht in die Natur gehören und ganz bewusst den Klängen aus Wald und Wiese gelauscht.
Aber auch für Erwachsene waren viele spannende Veranstaltungen dabei, die zu einem achtsameren Umgang mit der Umwelt inspiriert haben oder die heilende Wirkung der Natur verdeutlicht haben. Wie erholsam die Natur sein kann, durften einige Teilnehmer beim Waldbaden oder Verköstigen von Heilkräutern kennenlernen. Insgesamt ziehen wir daher ein positives Fazit und möchten Ihnen mit einer kleinen Bildergalerie einen Eindruck von den Veranstaltungen geben. Auch wird deutlich, wie vielfältig die Akteure waren. Von Naturschutzverbänden über selbstständige Waldpädagogen und Sportvereinen bis hin zu Jugendfeuerwehren waren viele vertreten.
Wir freuen uns über den großen Zuspruch und werden daher die Woche der Natur jedes Jahr anbieten. Für Anregungen und Kritik steht die Stiftung gerne zur Verfügung.
Die Woche der Natur ist eine Aktion der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung (NBU) anlässlich ihres 35-jährigen Bestehens im Jahr 2024 in Kooperation mit BINGO! – Die Umweltlotterie, die von vielen unterschiedlichen Organisationen und Personen aus Niedersachsen getragen wird. Diese sind für die Inhalte der Veranstaltungen verantwortlich. Zentrales Ziel ist Naturerlebnisse zu schaffen, um die Menschen und vor allem Kinder wieder mit der Natur in Berührung zu bringen.
Die Stiftung hat die Aktion 2024 mit über 400.000 Euro unterstützt und dabei den Veranstaltern bei Bedarf unbürokratisch eine Pauschale (300 oder 500 Euro) für ihre Arbeit und Materialkosten bereitgestellt.
Die Woche der Natur 2025 war mit über 1.200 Veranstaltungen in ganz Niedersachsen ein großer Erfolg. Zahlreiche Organisationen, Vereine und engagierte Einzelpersonen haben mit spannenden Aktionen die Vielfalt unserer Natur erlebbar gemacht.
Wir danken allen Beteiligten herzlich für ihr Engagement und die tollen Aktionen.
Auch für 2026 ist wieder eine Woche der Natur geplant – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Hinweise und Kriterien zur Teilnahme an der „Woche der Natur 2026“
(Teilnahmebedingungen für Anbieter / Veranstalter / Organisationen)
- Die Anmeldung der Aktionen erfolgt voraussichtlich ab dem 26.01.2026 bis zum 22.04.2026, 12 Uhr über ein externes Anmeldeportal. Nach dem Einreichen des Angebotes erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Wir prüfen dann Ihr Angebot und schicken Ihnen eine Rückmeldung, ob das Angebot zugelassen ist. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten daher um Geduld!
- Es können für feste Gruppen z. B. Schulklassen, Kita-Kinder usw. geschlossene Veranstaltungen durchgeführt werden (keine Anmeldung für interessierte möglich) oder die Veranstaltung ist offen für jeden. Dies ist bei der Anmeldung anzugeben. Wichtig: für geschlossene Veranstaltungen gibt es eine Höchstgrenze an Veranstaltungen. Max. 50 % aller eingereichten Veranstaltungen dürfen geschlossen sein (entspricht ca. 600 Veranstaltungen). Hier gilt das Prinzip, „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
- Jede Aktion muss einzeln angemeldet werden und für jede Aktion kann ein Pauschalbetrag erbeten werden. Ein Anbieter / Veranstalter kann max. 1.500 Euro für seine Veranstaltungen erhalten.
- Der Verwendungszweck für die Pauschale ist kurz zu begründen (z. B. wird für Honorar, Material oder Verpflegung benötigt; bitte so eindeutig wie möglich angeben).
- Sie können auch mehrere Termine für eine Veranstaltung anbieten. Bitte vermerken, ob die Pauschale für jeden einzelnen Termin benötigt wird.
- Beschreiben Sie Ihr Angebot so detailliert wie möglich und machen Sie dabei deutlich, welches Naturerlebnis ermöglicht wird. Bitte achten Sie auf Rechtschreibung und Grammatik.
- Beachten Sie bitte, dass hochgeladene Fotos und auch die Fotos, die später die Durchführung der Veranstaltung belegen sollen, ggf. für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Woche der Natur verwendet werden. Im Zweifel sollten darauf dann keine Personen (sichtbar) abgebildet sein.
- Es muss zusätzlich kein Antrag über das Antragsportal der Stiftung gestellt werden.
- Die Aktion wird jeweils durch den Veranstalter / die Organisation angemeldet. Mit der Anmeldung von offenen Veranstaltungen sollte ein aussagekräftiges Foto hochgeladen werden, für das der Anbieter die Rechte besitzt. Falls kein Foto zur Verfügung steht, wird seitens der Stiftung ein Foto (Symbolbild) bereitgestellt.
- Die Anmeldung der Teilnehmer sollte über unsere Veranstaltungswebsite (über pretix) laufen. Sofern der Anbieter ein eigenes Anmeldesystem hat, ist das gesonderte Anmeldeverfahren bei Anmeldung der Veranstaltung zu beschreiben (es wird dafür ein Feld im Anmeldeformular geben). Der Zeitraum für die Anmeldung der Teilnehmer ist der 29.05. bis 12.06.2026.
- Aktionen, die sowohl im Rahmen der „Woche der Natur“ als auch des „Langen Tages der Stadtnatur“ Hamburg durchgeführt werden sollen und eine Pauschale erhalten möchten, müssen sowohl über die Website der Woche der Natur als auch über die Website des Langen Tages der Stadtnatur angemeldet werden. Die interessierten Teilnehmer melden sich ausschließlich über das Hamburger Portal an.
Die Aktionen / Veranstaltungen müssen so genau wie möglich beschrieben werden. Es wird nicht nachgefragt, falls Aspekte unklar sind.
- Die Aktion / Veranstaltung muss draußen (in der Natur) in Niedersachsen stattfinden. Ziel ist, den Menschen Naturerlebnisse zu ermöglichen.
- Die Aktionen müssen zum Stiftungszweck passen. Die Stiftung gibt dementsprechend jede Aktion einzeln frei und der Veranstalter / die Organisation erhält eine Rückmeldung, ob die Aktion zugelassen ist.
- Herstellung von Nistkästen, Insektenhotels, Samenbomben und ähnliches müssen mit einer Exkursion in die Natur und ggf. dem Aufstellen/Aufhängen/Verteilen verbunden werden.
- Der Zeitraum ist fest. Die Aktion muss vom 13.06. bis 28.06.2026 angeboten werden und muss in Niedersachsen stattfinden.
- Es können für feste Gruppen z. B. Schulklassen, Kita-Kinder usw. geschlossene Veranstaltungen durchgeführt werden oder die Veranstaltung ist offen für jeden. Dies ist bei der Anmeldung anzugeben. Die Gruppen müssen aus Niedersachsen kommen.
- Es muss nicht zwingend eine neue Aktion konzipiert werden. Es können auch bestehende Aktionen / Veranstaltungen der Organisation angeboten werden.
- Jeder kann daran teilnehmen, auch z. B. Privatpersonen können eine Aktion anbieten (auch wenn sie bei der Stiftung im Rahmen des normalen Antragsprozesses nicht antragsberechtigt sind). Voraussetzung ist, dass die Organisation/Person aus Niedersachsen stammt (ihren Sitz/Wohnsitz dort hat).
- Die Zielgruppen sind unsererseits nicht festgelegt, sollten aber von Ihnen benannt werden. Es sind sowohl Aktionen für Kinder als auch für Erwachsene gewünscht.
- Die Aktionen sollen kostenlos angeboten werden.
- Offene Veranstaltungen: Diese Veranstaltungen sind für alle offen. Wenn Ihr Angebot genehmigt wurde, können Interessierte über das Anmeldesystem oder direkt bei Ihnen (ist bei der Anmeldung anzugeben) einen Platz für die Veranstaltung buchen. Ziel der Woche der Natur ist es, Menschen raus in die Natur zu bringen – unabhängig woher sie kommen. Daher sind vor allem offene Veranstaltungen erwünscht, an der jede und jeder teilnehmen kann. Mit jeder offenen Veranstaltung wird das Angebot der Woche der Natur größer und wir können noch mehr Menschen die Natur näher bringen.
- Geschlossene Veranstaltungen: Sie haben bereits bei der Anmeldung eine feste Gruppe, z. B. Schulklasse, Kita-Kinder usw. Daher können sich keine weiteren Interessierten für das Angebot anmelden. Die Gruppe geben Sie bei der Anmeldung mit an („Das Angebot möchte ich mit der Klasse xy der Musterschule xy durchführen“). Wichtig: für geschlossene Veranstaltungen gibt es eine Höchstgrenze an Veranstaltungen. Max. 50 % aller eingereichten Veranstaltungen dürfen geschlossen sein (entspricht ca. 600 Veranstaltungen). Hier gilt das Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. In der Regel können geschlossene Veranstaltungen auch über die normale Förderung der Stiftung beantragt werden. Antragsberechtigt sind zwar keine Privatpersonen, dafür aber die Schulen, Kitas und andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sowie steuerbegünstigte Körperschaften. Im Rahmen der normalen Förderung kann unkompliziert über kleinere Projekte eine Fördersumme bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
- Lesungen, Vorlesestunden, Filmvorführungen, Vorträge, Spieleabend (wenn diese in Kombination mit einer Führung/Wanderung in der Natur stattfinden, können die Veranstaltungen angeboten werden)
- Ausstellungen, Messen, Gottesdienste, Wettbewerbe
- Fortbildungen, Firmenevents, Teambuildingmaßnahmen
- Einweihung eines (Natur-)Platzes
- Ausschließlich digitale Angebote – sofern die Teilnehmer dabei raus in die Natur gehen, ist das Angebot möglich
- Kochen, Malen/Zeichnen, Singen, Theater – sofern kein Bezug zu einem Naturerlebnis draußen in der Natur besteht
- Qigong, Yoga, Freiluftgymnastik, Kurse zur Selbstverteidigung
- Wochenmarkt, Feste, Tag der offenen Tür, Infostände (einzelne, konkrete Aktionen wie Exkursionen können angemeldet werden)
- Bau von Sitzgelegenheiten, Bau von Wegen
- Präsentation von Konzepten, Darstellung der Vereinsarbeit
- Der Pauschalbetrag beträgt 300 Euro und kann für alle entstehenden Kosten verwendet werden. Diese sind zu benennen. Die Stiftung entscheidet, ob die Aktion die Pauschale erhält. Dieser Betrag muss in Form von mindestens drei Fotos der Veranstaltung nachgewiesen werden (s. Hinweise zum Nachweis der Veranstaltung). Der Betrag kann frühestens am 04.05.2026 und bis spätestens 15.08.2026 bei der Stiftung per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin abgerufen werden. Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden, ist mit der Stiftung Rücksprache zu halten und der Betrag ist ggf. zurückzuzahlen.
- Sie erhalten nach Anmeldeschluss für die (offenen) Veranstaltungen eine Liste der angemeldeten Teilnehmer von uns. Die Teilnehmerliste wird bei offenen Veranstaltungen automatisch über pretix an die einzelnen Veranstalter (sofern die Anmeldung über pretix läuft und nicht über Sie persönlich) per E-Mail gesendet. Der automatische Versand ist für den 29.05. (mit einem Zwischenstand über die Anmeldungen) und für den 12.06. (mit dem endgültigen Anmeldestand) vorgesehen. Bei geschlossenen Veranstaltungen wird keine Teilnehmerliste verschickt. Hier kümmern Sie sich selber um die Teilnehmer.
- Wer seine Veranstaltung stornieren möchte, informiert die Stiftung per E-Mail (an die zuständige Sachbearbeiterin). Sofern Sie bereits die Pauschale abgerufen haben, ist diese an die Stiftung zurückzuzahlen.
- Das Logo der Stiftung darf für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden und ist hier zu finden.
- Die Werbung für die Veranstaltungen wird von den Veranstaltern selbst übernommen! Die Stiftung stellt lediglich eine Musterpressemitteilung zur Verfügung und wird in unterschiedlichen Medien allgemein auf die Woche aufmerksam machen (u.a. in der Bingo-Sendung).
- Nach Durchführung der Veranstaltung ist der Stiftung unaufgefordert bis spätestens 15.08.2026 anhand von Fotos nachzuweisen, dass die Veranstaltung stattgefunden hat (per Mail an die zuständige Sachbearbeiterin).
- Es sind keine Rechnungen einzureichen.
- Falls für die Fotos ein Vordruck für die Fotofreigabe benötigt wird, können Sie sich diesen hier herunterladen. Die Fotos werden ggf. für die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung verwendet. Sie müssen jedoch nicht zwingend Menschen/Gesichter von Menschen enthalten, solange ersichtlich wird, dass die Veranstaltung durchgeführt wurde.
- Bitte nennen Sie außerdem die Anzahl der Teilnehmer und reichen Sie bei Veranstaltungen mit Erwachsenen eine Teilnehmerliste ein.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Wilmes (wilmes@bingo-umweltstiftung.de, Tel.: 0511-897697-17), Frau Richter (richter@bingo-umweltstiftung.de, Tel.: 0511-897697-18) oder Frau Bastian (bastian@bingo-umweltstiftung.de, Tel.: 0511-897697-21) wenden.
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Die Anmeldung der Veranstaltungen ist ab dem 26.01.2026 (10 Uhr) möglich sein. Bitte lesen Sie sich vorher die Hinweise und Kriterien zur Teilnahme durch.
Das Ziel der Woche der Natur ist, Menschen raus in die Natur zu bringen – unabhängig woher sie kommen. Daher sind überwiegend offene Veranstaltungen gewünscht. Offene Veranstaltungen sind für jeden Interessierten buchbar; geschlossene Veranstaltungen sind nicht buchbar, da Sie hier für eine konkrete von Ihnen bereits festgelegte Gruppe, z. B. eine Schulklasse, eine Veranstaltung anmelden.
Max. 50 % aller eingereichten Veranstaltungen dürfen geschlossen sein (entspricht ca. 600 Veranstaltungen). Hier gilt das Prinzip, „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
In der Regel können die Aktionen, die bei geschlossenen Veranstaltungen durchgeführt werden sollen, stattdessen über die „normale“ Förderung der Stiftung beantragt werden.




