Als Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung fördert die Stiftung grundsätzlich nur Projekte, die in Niedersachsen umgesetzt werden. Für Projekte in Entwicklungsländern gilt, dass der Projektträger seinen Sitz in Niedersachsen haben muss, das Projekt selber kann aber vor Ort z. B. in Tansania stattfinden. Länderübergreifende Projekte mit niedersächsischer Beteiligung können gefördert werden. Bei allen Projekten (ausgenommen Emsfonds, Karte Förderkulisse Emsfonds) muss der Antragsteller seinen steuerrechtlichen Sitz in Niedersachsen haben.