Unterlagen und Hinweise für Ihr Projekt

Der Kosten- und Finanzierungsplan

Bitte nutzen Sie zur Konzipierung Ihres Projektes unser Muster zum Kosten- und Finanzierungsplan. Je nach beantragter Fördersumme steht Ihnen ein vereinfachter Kosten- und Finanzierungsplan für Projekte bis zu 3.000,- Euro zur Verfügung oder ein Kosten- und Finanzierungsplan für Projekte ab einer Antragssumme über 3.000,- Euro.

Kosten- und Finanzierungsplan: Bis zu 3.000,- Euro Antragssumme

WICHTIG: In diesen Kosten- und Finanzierungsplan tragen Sie nur die beantragten Kosten ein (max. 3.000,- Euro). Wenn Sie die Gesamtkosten Ihres Projektes darstellen möchten, nutzen Sie bitte den Kosten- und Finanzierungsplan über 3.000,- Euro.

Kosten- und Finanzierungsplan: Über 3.000,- Euro Antragssumme

Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Kosten- und Finanzierungsplans? Eine Hilfestellung finden Sie in dem Video:

Welche weiteren Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • Als Verein, Stiftung oder gGmbH müssen Sie die Gemeinnützigkeit durch die Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag und einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt nachweisen.
  • Als Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (z.B. als Schule, Gemeinde oder Kita eines öffentlichen Trägers) ist i.d.R. kein Nachweis erforderlich.
  1. Erklärungen zur Neuanlage oder Aufwertung eines Biotopes – 20 Jahre: Bei der Aufwertung oder Neuanlage von Biotopen (in der freien Landschaft) ist eine Einverständniserklärung des Flächeneigentümers einzureichen, in der auch erklärt wird, dass die zuständige Untere Naturschutzbehörde über das Vorhaben informiert wurde und die Fördergelder nicht für Kompensationsmaßnahmen verwendet werden. Das neu angelegte bzw. aufgewertete Biotop ist für min. 20 Jahre zu erhalten und die Pflege muss sichergestellt werden. Was zählt dazu? Eine Aufwertung oder die Neuanlage von Biotopen ist z. B. die Anlage von Streuobstwiesen, die Renaturierung von Moorbiotopen oder Fließgewässern. 
  2. Erklärungen zur Neuanlage oder Aufwertung einer Grünfläche – 10 Jahre: Für kleinere naturnahe Aufwertungen (im Siedlungsbereich) ist eine Einverständniserklärung einzureichen, in der erklärt wird, dass die ökologisch aufgewertete Fläche für min. 10 Jahre erhalten bleibt und gepflegt wird. Die Fördergelder dürfen nicht für Kompensationsmaßnahmen verwendet werden. Was zählt dazu? Diese Erklärung muss eingereicht werden, wenn im Projekt z. B. die Anlage eines Schulgartens oder die Pflanzung von einzelnen Gehölzen geplant ist.
  3. Erklärungen zur Aufwertung eines Biotopes – 10 Jahre: Für Ergänzungen oder Instandsetzungen bestehender Biotope bei Projekten auf Geschäftsführungsebene bis 5.000,- Euro ist eine Erklärung einzureichen, dass der Erhalt und die Pflege des Biotopes für min. 10 Jahre sichergestellt ist. Ebenso muss versichert werden, dass die zuständige Untere Naturschutzbehörde über das Vorhaben informiert wurde und die Fördergelder nicht für Kompensationsmaßnahmen verwendet werden. Was zählt dazu? Ergänzungen oder Instandsetzungen von Biotopen ist z. B. die Wiederherstellung einer Streuobstwiese oder Pflege einer Hecke (bis zu 5.000,- Euro).  
  4. Ihr/e Sachbearbearbeiter/in wird Sie darüber informieren, ob eine bzw. welche Einverständniserklärung eingereicht werden muss.
  • Für die Anlage von Blühflächen von mehr als 500 qm ist eine Einverständniserklärung des Flächeneigentümers einzureichen, in der auch erklärt wird, dass die zuständige Untere Naturschutzbehörde über das Vorhaben informiert wurde.
  • Für kleinere Flächen ist diese Erklärung nicht notwendig.
  • Bitte beachten Sie bei der Anlage unsere Hinweise zur Anlage von artenreichen Blühflächen.
  • Die Stiftung fördert nur regional zertifiziertes Saatgut (Siegel vom Verband Deutscher Wildsamen und Wildpflanzenproduzenten e. V. und das Siegel RegioZert) entsprechend der Saatgutregion mit einer Aussaatdichte von 2 g / m². Alternativ kann ein Aufbringen von Mahdgut mit den gewünschten Arten (Mahdgutübertragung) geschehen.
  • Bei Umweltbildungsprojekten ist die Absichtserklärung der/des Projektpartner/s einzureichen.
  • Anträge für Fahrten zu außerschulischen Lernorten müssen min. drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
  • Bei größeren Umweltbildungsprojekten ist ein Umweltbildungskonzept einzureichen.
  • Bitte beachten Sie, dass die Stiftung für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit ergänzende Informationen für Nord- und Südprojekte zusammengestellt hat, die bei Antragstellung zwingend beachtet werden müssen. Sie finden diese Unterlagen unter Förderbereiche – Entwicklungszusammenarbeit.
  • Bei Südprojekten ab 10.000,- Euro muss die Zusammenarbeit der Projektpartner durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt werden.
    Wichtige Hinweise und die Kooperationsvereinbarung für Südprojekte gibt es in vier Sprachen.

Bitte beachten Sie vor einer Antragstellung unsere Förderrichtlinie nebst Anlagen. Mit Antragseinreichung bestätigen Sie, dass Ihnen die Förderrichtlinie bekannt ist und Sie diese anerkennen.